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Baumaßnahmen Heidestraße 41

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2019, ST 611 Betreff: Baumaßnahmen Heidestraße 41 Zu Ziffer 1 und 4: Eine Baugenehmigung begründet das Recht, das genehmigte Bauvorhaben umzusetzen und ist drei Jahre lang gültig. Wann und ob überhaupt die Baumaßnahme tatsächlich durchgeführt wird, liegt allein in der Entscheidung des Bauherrn. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Die Hessische Bauordnung (HBO) enthält auch keine Vorgaben dazu, wie schnell eine einmal begonnene Baumaßnahme fertigzustellen ist. Insoweit hat der Magistrat hier keine rechtlichen Möglichkeiten, den Bauherren zu einer zügigeren Umsetzung anzuhalten. Zu Ziffer 2: Aktuell finden nach Kenntnis des Magistrats auf der Liegenschaft zwei Baumaßnahmen statt, nämlich der Rückbau und die Wiedererrichtung des Daches zur Wohnraumerweiterung der Wohnungen im 4. Obergeschoss und Dachgeschoss sowie der Ausbau von Kellerräumen zu Wohnräumen als Erweiterung der Wohnung im Erdgeschoss. Für beide Vorhaben liegen entsprechende Baugenehmigungen vor. Auf der Internetseite der Bauaufsicht www.bauaufsicht-frankfurt.de ist das Bauschild mit allen entsprechenden Informationen - auch zur Bauherrschaft - abrufbar. Zu Ziffer 3: Über die unter Ziffer 2 genannten Baumaßnahmen hinaus sind dem Magistrat keine weiteren Planungen bzgl. der Liegenschaft bekannt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1083

Verknüpfte Vorlagen