Baumaßnahmen Heidestraße 41
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.03.2019, ST 611 Betreff: Baumaßnahmen Heidestraße 41
Zu
Ziffer 1 und 4: Eine
Baugenehmigung begründet das Recht, das genehmigte Bauvorhaben umzusetzen und
ist drei Jahre lang gültig. Wann und ob überhaupt die Baumaßnahme tatsächlich
durchgeführt wird, liegt allein in der Entscheidung des Bauherrn. Eine
Verpflichtung hierzu besteht nicht. Die Hessische Bauordnung (HBO) enthält auch
keine Vorgaben dazu, wie schnell eine einmal begonnene Baumaßnahme
fertigzustellen ist. Insoweit hat der Magistrat hier keine rechtlichen
Möglichkeiten, den Bauherren zu einer zügigeren Umsetzung anzuhalten. Zu Ziffer 2: Aktuell finden nach Kenntnis des Magistrats auf der
Liegenschaft zwei Baumaßnahmen statt, nämlich der Rückbau und die
Wiedererrichtung des Daches zur Wohnraumerweiterung der Wohnungen im 4.
Obergeschoss und Dachgeschoss sowie der Ausbau von Kellerräumen zu Wohnräumen
als Erweiterung der Wohnung im Erdgeschoss. Für beide Vorhaben liegen
entsprechende Baugenehmigungen vor. Auf der Internetseite der Bauaufsicht
www.bauaufsicht-frankfurt.de ist das Bauschild mit allen entsprechenden
Informationen - auch zur Bauherrschaft - abrufbar. Zu Ziffer 3: Über die unter Ziffer 2 genannten Baumaßnahmen hinaus
sind dem Magistrat keine weiteren Planungen bzgl. der Liegenschaft bekannt.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 29.11.2018, V
1083