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Alte Verkehrsmasten den aktuellen Anforderungen anpassen

Vorlagentyp: V

Begründung

Der deutlich überdimensionierte Ampelmast diente u. a. für große Wegweiser, zu einer Zeit, in der die heutige Niederurseler Landstraße von täglich zehntausend Fahrzeugen als Durchgangsstraße auf dem Weg in den Taunus diente. Glücklicherweise ist dies heute nicht mehr der Fall und das monströse Relikt aus einer anderen Zeit ist nicht mehr erforderlich. Umso bedauerlicher ist der Umstand, dass für den verbliebenen Rest dieser Ära nunmehr keine Mittel zur Beseitigung zur Verfügung gestellt werden können. Der Ortsbeirat benötigt für eine eventuell mögliche alternative Finanzierung einen ungefähren Kostenrahmen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 07.11.2024, V 1055 entstanden aus Vorlage: OF 483/8 vom 21.10.2024 Betreff: Alte Verkehrsmasten den aktuellen Anforderungen anpassen Vorgang: OM 3809/23 OBR 8; ST 1443/23; ST 175/24 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme vom 26.01.2024, ST 175, erwähnten Kosten für die Kürzung des Ampelmastes auf der Verkehrsinsel Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße zu beziffern. Begründung: Der deutlich überdimensionierte Ampelmast diente u. a. für große Wegweiser, zu einer Zeit, in der die heutige Niederurseler Landstraße von täglich zehntausend Fahrzeugen als Durchgangsstraße auf dem Weg in den Taunus diente. Glücklicherweise ist dies heute nicht mehr der Fall und das monströse Relikt aus einer anderen Zeit ist nicht mehr erforderlich. Umso bedauerlicher ist der Umstand, dass für den verbliebenen Rest dieser Ära nunmehr keine Mittel zur Beseitigung zur Verfügung gestellt werden können. Der Ortsbeirat benötigt für eine eventuell mögliche alternative Finanzierung einen ungefähren Kostenrahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3809 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1443 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 175 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 606 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0