Alte Verkehrsmasten den aktuellen Anforderungen anpassen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Grundsätzlich werden Lichtsignalanlagen (Ampelanlagen) durch den Magistrat geplant, installiert und unterhalten. Eine Durchführung oder Finanzierung dieser Maßnahmen von anderer Seite ist nicht vorgesehen. Ein Austausch des Masts würde - wie in der ST 175/2024 ausgeführt - alleine der Optik dienen. Die genauen Kosten dazu hat der Magistrat nicht ermittelt, da keine Umsetzung der Maßnahme geplant ist.