Die Anwohner in der Straße Kaltmühle müssen dringend vor Starkregenereignissen geschützt werden
Vorlagentyp: V
Fragen an den Magistrat
- Welche Maßnahmen werden eingeleitet, damit eine weitere Überschwemmung der Anwohnergrundstücke wie zuletzt im Mai 2024 verhindert werden kann?
- Wie kann das Urselbachbett ertüchtigt werden, damit die Anlieger nicht bei jedem Starkregenereignis Angst haben müssen, dass das Wasser über die Ufer tritt und sich als reißender Fluss über ihre Grundstücke ergießt?
- Welche Maßnahmen können eingeleitet werden, damit hochgewachsene Bäume und Sträucher nicht auf die Häuser fallen, weil sie aufgrund der Starkregenereignisse ihre Standfestigkeit verlieren bzw. bereits heute nicht mehr standsicher sind?
- Welche baulichen Maßnahmen können eingeleitet werden, damit das Wasser bei Starkregenereignissen nicht zusätzlich über die Zugangsstraße Kaltmühle in die Grundstücke fließt?
Kontext
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Begründung
Für die Anwohner in der Straße Kaltmühle besteht dringender Handlungsbedarf. Bei dem nächsten Starkregenereignis ist bereits damit zu rechnen, dass sich Gehölze lösen und auf die Gebäude fallen oder Menschen aufgrund der reißenden Gewässer in Gefahr geraten.
Beratungsverlauf 7 Sitzungen
Sitzung
36
OBR 8
TO I, TOP 47
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
37
OBR 8
TO I, TOP 37
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
38
OBR 8
TO I, TOP 27
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
39
OBR 8
TO I, TOP 40
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
40
OBR 8
TO I, TOP 54
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
41
OBR 8
TO I, TOP 55
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
42
OBR 8
TO I, TOP 35
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle