Bebauung Kleedreieck/Willmannstraße
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1037
entstanden aus Vorlage:
OF 421/11 vom
11.10.2018 Betreff: Bebauung Kleedreieck/Willmannstraße
Vorgang: OM 2534/08 OBR 11;
ST 1531/08; ST 127/09 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob es aktuell
Pläne für eine Bebauung des sogenannten Kleedreiecks in Fechenheim gibt, ob
dort Einzelhandelsflächen geplant sind und falls ja, wann mit einer
Realisierung der Bebauung zurechnen ist? Falls keine Planungen bekannt sind: Sieht der Magistrat eine
Möglichkeit dort bezahlbaren Wohnraum durch die städtische
Wohnungsbaugesellschaft ABG Holding zu realisieren? Begründung: Der Magistrat teilte im Jahr 2008 mit, dass es Pläne
für den Bau eines Altenpflegeheims und Einkaufsflächen gäbe (ST 1531/08).
Im Januar 2009 teilte der Magistrat dann mit, dass der Investor insolvent sei
(ST 127/09). Seither ist dort nichts geschehen. Angesichts des zunehmenden
Mangels an bezahlbarem Wohnraum und den nach wie vor fehlenden
Einzelhandelsflächen sollte geprüft werden, ob an dieser Stelle eine Bebauung
durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.08.2008, OM 2534
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.10.2008, ST 1531
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.01.2009, ST 127
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.02.2019, ST 452
Aktenzeichen: 61 0