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Bebauung Kleedreieck/Willmannstraße

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1037 entstanden aus Vorlage: OF 421/11 vom 11.10.2018 Betreff: Bebauung Kleedreieck/Willmannstraße Vorgang: OM 2534/08 OBR 11; ST 1531/08; ST 127/09 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob es aktuell Pläne für eine Bebauung des sogenannten Kleedreiecks in Fechenheim gibt, ob dort Einzelhandelsflächen geplant sind und falls ja, wann mit einer Realisierung der Bebauung zurechnen ist? Falls keine Planungen bekannt sind: Sieht der Magistrat eine Möglichkeit dort bezahlbaren Wohnraum durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Holding zu realisieren? Begründung: Der Magistrat teilte im Jahr 2008 mit, dass es Pläne für den Bau eines Altenpflegeheims und Einkaufsflächen gäbe (ST 1531/08). Im Januar 2009 teilte der Magistrat dann mit, dass der Investor insolvent sei (ST 127/09). Seither ist dort nichts geschehen. Angesichts des zunehmenden Mangels an bezahlbarem Wohnraum und den nach wie vor fehlenden Einzelhandelsflächen sollte geprüft werden, ob an dieser Stelle eine Bebauung durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2008, OM 2534 Stellungnahme des Magistrats vom 22.10.2008, ST 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2009, ST 127 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 452 Aktenzeichen: 61 0