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Bebauung Kleedreieck und Willmannstraße / Einbeziehung des Ortsbeirates

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.10.2008, ST 1531 Betreff: Bebauung Kleedreieck und Willmannstraße / Einbeziehung des Ortsbeirates Im Folgenden sind mit "Kleedreieck" die Grundstücke Alt-Fechenheim 74, Baumertstraße 1 und der dazwischen liegende Parkplatz gemeint. Neben diesem Baugrundstück liegt, durch ein Teilstück der Willmannstrasse getrennt, die (dreieckige) Grünfläche, die ebenfalls als Kleedreieck bezeichnet wird Zu Frage 1 und 2: Für den östlichen Teil des Baugrundstückes gilt der Bebauungsplan NO 24 c Nr. 1 "Konstanzer Straße" vom 26.3.1974. Der übrige Bereich ist gem. § 34 BauGB zu beurteilen, d.h. eine Neubebauung muss sich in die Umgebung einfügen. Dabei sind zum Vergleich sowohl die Bebauung in der Straße Alt-Fechenheim als auch in der Baumertstraße heranzuziehen. Das private Bauvorhaben beinhaltet den Neubau eines Einkaufsmarktes mit einer Verkaufsfläche von rund 800 m2 (als Ersatz für den auf dem Grundstück z.Zt. vorhandenen Einkaufsmarkt) und einer Bäckereifiliale im Erdgeschoss. Mit dem Bau des Lebensmittelmarktes wird dem langjährigen Wunsch nach einer Verbesserung der Grundversorgung im Stadtteil Rechnung getragen, ebenso dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von 2004 (§ 7853) mit entsprechendem Tenor. In den oberen Geschossen des Gebäudes sollen ein Altenpflegeheim mit ca.120 Plätzen und 14 Wohnungen für betreutes Wohnen eingerichtet werden. Diese Nutzungsarten sind in dem hier vorhandenen Mischgebiet nach der Baunutzungsverordnung zulässig. Der Bauantrag wurde Ende September eingereicht und wird derzeit von der Bauaufsicht geprüft. Aufgrund der bislang vorliegenden Pläne nehmen wir an, dass sich das Bauvorhaben in die Umgebung einfügen kann. Zu Frage 3: Der Standort ist für die hier geplanten Nutzungen geeignet. Der Einkaufsmarkt ist ein wichtiger Anziehungspunkt für den Versorgungsbereich in der Straße Alt-Fechenheim. Er ist gut auch mit Straßenbahn oder Bus zu erreichen. Dieser Vorteil gilt auch für das Altenpflegeheim und die betreuten Wohnungen. Die künftigen Bewohner können sich so auf kurzen Wegen versorgen. Auf dem Baugrundstück sollen den Bewohnern ein Innenhof und eine Dachterrasse zur Verfügung stehen. In der Nähe gibt es die Grünfläche Kleedreieck und die Spazierwege am Mainufer, so dass ausreichend Freiflächen vorhanden sind. Zu Frage 4: Wie bei anderen privaten Bauanträgen ist eine Einbeziehung des Ortsbeirates hier nicht vorgesehen. Falls der Ortsbeirat es wünscht werden wir den Investor bitten, nach Erteilung der Baugenehmigung das Bauvorhaben und den Betreiber vorzustellen. Zu Frage 5: Der Magistrat steht derzeit in Verkaufsverhandlungen für die Grundstücke Gemarkung Fechenheim Flur 13 Nr. 296/6 (Baumertstr. 3-7) mit 649 m2 und Nr. 299/1 (Willmannstr. 1) mit 333 m2. Dem Interessenten wurde bereits ein Angebot unterbreitet. Zu Frage 6 und 7: Durch das geplante Bauvorhaben wird sich die städtebauliche Bedeutung der Freifläche "Kleedreieck" verändern. Daher wird derzeit geprüft, ob die Gestaltung der Grünfläche und der sie umgebenden Straßenflächen ergänzt oder angepasst werden sollte. Diese Planung wird zu gegebener Zeit der Ortsbeirat vorgestellt. Eine Bebauung der Grünfläche ist nicht vorgesehen. Diese kleine innerstädtische Freifläche hat eine wichtige Funktion als Aufenthaltsbereich und Treffpunkt für die Nachbarschaft und soll daher aus heutiger Sicht erhalten werden. (Frühere Planungen, den gesamten Bereich zu überbauen, werden derzeit nicht weiterverfolgt.) Um die o.g. Anpassungen und Veränderungen auf dem Kleedreieck zu ermöglichen, sollten Nutzungen darauf z.Zt. nur befristet genehmigt werden. Dies gilt auch für das Gewerbegebäude, in dem eine gastronomische Nutzung vorgesehen war. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2008, OM 2534 Antrag vom 11.10.2018, OF 421/11 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1037