Bebauung Kleedreieck und Willmannstraße / Einbeziehung des Ortsbeirates
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.10.2008, ST
1531
Betreff: Bebauung
Kleedreieck und Willmannstraße / Einbeziehung des Ortsbeirates Im Folgenden sind mit "Kleedreieck" die Grundstücke
Alt-Fechenheim 74, Baumertstraße 1 und der dazwischen liegende Parkplatz
gemeint. Neben diesem Baugrundstück liegt, durch ein Teilstück der
Willmannstrasse getrennt, die (dreieckige) Grünfläche, die ebenfalls als
Kleedreieck bezeichnet wird Zu Frage 1 und 2: Für den östlichen Teil des Baugrundstückes gilt der
Bebauungsplan NO 24 c Nr. 1 "Konstanzer Straße" vom 26.3.1974. Der übrige
Bereich ist gem. § 34 BauGB zu beurteilen, d.h. eine Neubebauung muss sich in
die Umgebung einfügen. Dabei sind zum Vergleich sowohl die Bebauung in der
Straße Alt-Fechenheim als auch in der Baumertstraße heranzuziehen. Das private Bauvorhaben beinhaltet den Neubau eines
Einkaufsmarktes mit einer Verkaufsfläche von rund 800 m2 (als Ersatz für den
auf dem Grundstück z.Zt. vorhandenen Einkaufsmarkt) und einer Bäckereifiliale
im Erdgeschoss. Mit dem Bau des Lebensmittelmarktes wird dem langjährigen
Wunsch nach einer Verbesserung der Grundversorgung im Stadtteil Rechnung
getragen, ebenso dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von 2004 (§
7853) mit entsprechendem Tenor. In den oberen Geschossen des Gebäudes sollen ein
Altenpflegeheim mit ca.120 Plätzen und 14 Wohnungen für betreutes Wohnen
eingerichtet werden. Diese Nutzungsarten sind in dem hier vorhandenen
Mischgebiet nach der Baunutzungsverordnung zulässig. Der Bauantrag wurde Ende September eingereicht und
wird derzeit von der Bauaufsicht geprüft. Aufgrund der bislang vorliegenden Pläne nehmen wir
an, dass sich das Bauvorhaben in die Umgebung einfügen kann. Zu Frage 3: Der Standort ist für die hier geplanten Nutzungen
geeignet. Der Einkaufsmarkt ist ein wichtiger Anziehungspunkt für den
Versorgungsbereich in der Straße Alt-Fechenheim. Er ist gut auch mit
Straßenbahn oder Bus zu erreichen. Dieser Vorteil gilt auch für das Altenpflegeheim und
die betreuten Wohnungen. Die künftigen Bewohner können sich so auf kurzen Wegen
versorgen. Auf dem
Baugrundstück sollen den Bewohnern ein Innenhof und eine Dachterrasse zur
Verfügung stehen. In der Nähe gibt es die Grünfläche Kleedreieck und die
Spazierwege am Mainufer, so dass ausreichend Freiflächen vorhanden sind.
Zu Frage 4: Wie bei anderen privaten Bauanträgen ist eine
Einbeziehung des Ortsbeirates hier nicht vorgesehen. Falls der Ortsbeirat es wünscht werden wir den
Investor bitten, nach Erteilung der Baugenehmigung das Bauvorhaben und den
Betreiber vorzustellen. Zu Frage 5: Der Magistrat steht derzeit in Verkaufsverhandlungen
für die Grundstücke Gemarkung Fechenheim Flur 13 Nr. 296/6 (Baumertstr. 3-7)
mit 649 m2 und Nr. 299/1 (Willmannstr. 1) mit 333 m2. Dem Interessenten wurde
bereits ein Angebot unterbreitet.
Zu Frage 6 und 7: Durch das geplante Bauvorhaben wird
sich die städtebauliche Bedeutung der Freifläche "Kleedreieck" verändern. Daher
wird derzeit geprüft, ob die Gestaltung der Grünfläche und der sie umgebenden
Straßenflächen ergänzt oder angepasst werden sollte. Diese Planung wird zu
gegebener Zeit der Ortsbeirat vorgestellt. Eine Bebauung der Grünfläche ist nicht vorgesehen.
Diese kleine innerstädtische Freifläche hat eine wichtige Funktion als
Aufenthaltsbereich und Treffpunkt für die Nachbarschaft und soll daher aus
heutiger Sicht erhalten werden. (Frühere Planungen, den gesamten Bereich zu
überbauen, werden derzeit nicht weiterverfolgt.) Um die o.g. Anpassungen und Veränderungen auf dem
Kleedreieck zu ermöglichen, sollten Nutzungen darauf z.Zt. nur befristet
genehmigt werden. Dies gilt auch für das Gewerbegebäude, in dem eine
gastronomische Nutzung vorgesehen war. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.08.2008, OM 2534
Antrag vom
11.10.2018, OF
421/11
Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1037