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Neue Integrierte Gesamtschule (IGS) im Ben-Gurion Ring

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 26.10.2018, V 1036 entstanden aus Vorlage: OF 174/15 vom 10.10.2018 Betreff: Neue Integrierte Gesamtschule (IGS) im Ben-Gurion Ring In dem Artikel "Frankfurt bekommt acht neue Schulen" der Frankfurter Rundschau (FR) vom 28.9.2018 steht unter anderem: ". . Zwei Schulen will Weber (Einfügung: die Bildungsdezernentin) gleich im nächsten Jahr eröffnen: eine dritte Grundschule auf dem Riedberg und eine IGS im Norden im Ben-Gurion-Ring. Vier leer stehende Bürogebäude würden dort zu einer Gesamtschule umgebaut, der Mietvertrag sei kurz vor dem Abschluss. Cafeteria und Turnhalle sollen dem Stadtteil geöffnet werden, so beteiligt man sich aktiv an Stadtentwicklung, sagt Weber. . ." Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat über die Planung einer IGS im Ben-Gurion-Ring zu berichten: 1. Wo genau sollt die Schule entstehen? 2. Welche Größenordnung soll die Schule haben (z. B. Schülerzahl, Zügigkeit)? 3. Wo soll die Turnhalle errichtet werden? 4. Über welchen Zeitraum wird der Mietvertrag laufen? 5. Welche laufenden Kosten entstehen? 6. Welche einmaligen Kosten (Umbau, Turnhalle et cetera) entstehen? 7. Welchen Einfluss wird die Schule auf den Verkehr im Ben-Gurion-Ring haben? 8. Kann die Schule tatsächlich noch (zu Schuljahresbeginn) 2019 eröffnet werden? 9. Wie soll die Öffnung der Schule in den Stadtteil aussehen? 10. Ist gegebenenfalls eine Oberstufe geplant? Der Ortsbeirat missbilligt die Vorgehensweise des Dezernates,die Planung über die Zeitung publik zu machen und den Ortsbeirat nicht frühzeitig in Kenntnis zu setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2019, ST 1581 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 15.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 15 am 03.05.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 14.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 16.08.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 30