Neue Integrierte Gesamtschule (IGS) im Ben-Gurion Ring
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 26.10.2018, V 1036
entstanden aus Vorlage:
OF 174/15 vom
10.10.2018 Betreff: Neue Integrierte Gesamtschule (IGS) im
Ben-Gurion Ring In dem Artikel "Frankfurt bekommt acht neue Schulen"
der Frankfurter Rundschau (FR) vom 28.9.2018 steht unter anderem: ". . Zwei Schulen will Weber (Einfügung: die
Bildungsdezernentin) gleich im nächsten Jahr eröffnen: eine dritte Grundschule
auf dem Riedberg und eine IGS im Norden im Ben-Gurion-Ring. Vier leer stehende
Bürogebäude würden dort zu einer Gesamtschule umgebaut, der Mietvertrag sei
kurz vor dem Abschluss. Cafeteria und Turnhalle sollen dem Stadtteil geöffnet
werden, so beteiligt man sich aktiv an Stadtentwicklung, sagt Weber. . ."
Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat über die
Planung einer IGS im Ben-Gurion-Ring zu berichten: 1. Wo genau sollt die Schule entstehen? 2. Welche Größenordnung soll die
Schule haben (z. B. Schülerzahl, Zügigkeit)? 3. Wo soll die Turnhalle errichtet
werden? 4. Über welchen
Zeitraum wird der Mietvertrag laufen? 5. Welche laufenden Kosten entstehen? 6. Welche einmaligen Kosten (Umbau,
Turnhalle et cetera) entstehen? 7. Welchen Einfluss wird die Schule auf den Verkehr
im Ben-Gurion-Ring haben? 8.
Kann die Schule tatsächlich noch (zu Schuljahresbeginn) 2019 eröffnet
werden? 9. Wie soll die
Öffnung der Schule in den Stadtteil aussehen? 10. Ist gegebenenfalls eine Oberstufe geplant?
Der Ortsbeirat missbilligt die Vorgehensweise des
Dezernates,die Planung über die Zeitung publik zu machen und den Ortsbeirat
nicht frühzeitig in Kenntnis zu setzen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 15
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.08.2019, ST 1581
Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR
15 am 15.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR
15 am 03.05.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR
15 am 14.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR
15 am 16.08.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 30