Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung Mittelstandsprogramm
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Auskunftsersuchen vom 23.10.2018, V 1020
entstanden aus Vorlage: OF 821/6 vom 02.10.2018
Betreff: Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung Mittelstandsprogramm Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die geplanten Reihenhäuser beziehungsweise Doppelhaushälften in Griesheim-Mitte auf Erbpachtbasis den Menschen angeboten werden können, für die aufgrund ih res Einkommens mindestens nach dem Mittelstandprogramm Förderwürdigkeit besteht. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 11. September 2018 wurden seitens des Stadtplanungsamtes Projekte für den Stadtumbau Griesheim-Mitte vorgestellt. Darunter waren auch Pläne für 28 Reihenhäuser beziehungsweise Doppelhaushälften mit drei Vollgeschossen. Auf Nachfrage erklärte die Vertreterin des Stadtplanungsamtes, der Baugrund für diese Häuser befinde sich in städtischem Besitz und ist an die Projektgesellschaft Wilma Wohnen in Erbpacht vergeben worden. Die Projektgesellschaft will dort die oben genannten Häuser errichten und am regulären Markt anbieten. Geförderter Wohnungsbau sei dort nicht geplant. Nun ist diese Bebauung an der Stelle ideal dafür geeignet, Familien aus Griesheim oder Umgebung, die entweder nach dem 1 oder 2 Förderweg oder dem Mittelstandsprogramm förderfähig sind, den Erwerb von Wohneigentum auf Erbpachtbasis zu ermöglichen. Im Mittelstandsprogramm hat beispielsweise eine vierköpfige Familie mit einem Monatseinkommen zwischen etwa 3.430 Euro und etwa 4.860 Euro Anspruch auf geförderte Wohnungen mit Mietpreisen zwischen 8,50 Euro und 10,50 Euro pro Quadratmeter. Bei zwei Einkommen sind das zwischen
- 715 Euro und 2.430 Euro im Monat pro Person. Damit ist das Mittelstandsprogramm also genau für Krankenpflegerinnen/Krankenpfleger, Polizistinnen/Polizisten und Grundschullehrerinnen/Grundschullehrern gedacht, die in diesem Einkommensspektrum liegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 395 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1652 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 557 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1948 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1025