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Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung Mittelstandsprogramm

Vorlagentyp: OF LINKE

Begründung

nach Förderung Mittelstandsprogramm Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die geplanten Reihenhäuser bzw. Doppelhaushälften in Griesheim Mitte auf Erbpachtbasis Menschen anzubieten, die auf Grund ihres Einkommens mindestens nach dem Mittelstandprogramm förderwürdig sind. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 11. September wurden seitens des Stadtplanungsamtes Projekte für den Stadtumbau Griesheim Mitte vorgestellt. Darunter waren auch Pläne für 28 Reihenhäuser bzw. Doppelhaushälften mit 3 Vollgeschossen. Auf Nachfrage erklärte die Vertreterin des Amtes, der Baugrund für diese Häuser seien in städtischem Besitz und an die Projektgesellschaft Wilma Wohnen in Erbpacht vergeben worden. Die Projektgesellschaft will dort die oben genannten Häuser errichten und am regulären Markt anbieten. Geförderter Wohnungsbau sei dort nicht geplant. Nun ist diese Bebauung an der Stelle ideal dafür geeignet, Familien aus Griesheim oder Umgebung, die förderungswürdig entweder nach Förderweg 1 oder 2, dem Mittelstandsprogramm sind, den Erwerb von Wohneigentum auf Erbpachtbasis zu ermöglichen. Im Mittelstandsprogramm hat beispielsweise eine vierköpfige Familie mit einem Monatseinkommen zwischen etwa 3.430 und etwa 4.860 Euro Anspruch auf geförderte Wohnungen mit Mietpreisen zwischen 8,50 und 10,50 Euro pro Quadratmeter. Bei zwei Einkommen sind das zwischen

  1. 715 und 2.430 Euro im Monat pro Person. Damit ist das Mittelstandsprogramm also genau für KrankenpflegerInnen, PolizistInnen und GrundschullehrerInnen gedacht, die in diesem Einkommensspektrum liegen.

Inhalt

Antrag vom 02.10.2018, OF 821/6

Betreff: Griesheim: Wohneigentum in Erbpacht nach Förderung Mittelstandsprogramm Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die geplanten Reihenhäuser bzw. Doppelhaushälften in Griesheim Mitte auf Erbpachtbasis Menschen anzubieten, die auf Grund ihres Einkommens mindestens nach dem Mittelstandprogramm förderwürdig sind. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 11. September wurden seitens des Stadtplanungsamtes Projekte für den Stadtumbau Griesheim Mitte vorgestellt. Darunter waren auch Pläne für 28 Reihenhäuser bzw. Doppelhaushälften mit 3 Vollgeschossen.


Auf Nachfrage erklärte die Vertreterin des Amtes, der Baugrund für diese Häuser seien in städtischem Besitz und an die Projektgesellschaft Wilma Wohnen in Erbpacht vergeben worden. Die Projektgesellschaft will dort die oben genannten Häuser errichten und am regulären Markt anbieten. Geförderter Wohnungsbau sei dort nicht geplant. Nun ist diese Bebauung an der Stelle ideal dafür geeignet, Familien aus Griesheim oder Umgebung, die förderungswürdig entweder nach Förderweg 1 oder 2, dem Mittelstandsprogramm sind, den Erwerb von Wohneigentum auf Erbpachtbasis zu ermöglichen. Im Mittelstandsprogramm hat beispielsweise eine vierköpfige Familie mit einem Monatseinkommen zwischen etwa 3.430 und etwa 4.860 Euro Anspruch auf geförderte Wohnungen mit Mietpreisen zwischen 8,50 und 10,50 Euro pro Quadratmeter. Bei zwei Einkommen sind das zwischen

  1. 715 und 2.430 Euro im Monat pro Person. Damit ist das Mittelstandsprogramm also genau für KrankenpflegerInnen, PolizistInnen und GrundschullehrerInnen gedacht, die in diesem Einkommensspektrum liegen.Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 26
OBR 6
TO I, TOP 23
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1020 2018 Die Vorlage OF 821/6 wird als Anfrage an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die geplanten Reihenhäuser beziehungsweise Doppelhaushälften in Griesheim-Mitte auf Erbpachtbasis den Menschen angeboten werden können, für die aufgrund ihres Einkommens mindestens nach dem Mittelstandsprogramm eine Förderwürdigkeit besteht."
Zustimmung:
SPD Grüne Linke Bff Und Fraktionslos
Ablehnung:
CDU FDP