Wohnbauland in Ginnheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 999
Betreff: Wohnbauland in Ginnheim Für den Bereich nördlich Woogstraße / Schäfers Gärten gilt der Fluchtlinienplan F 1408 von 1936, der lediglich Straßenfluchtlinien festsetzt. Darüber hinaus werden keine Aussagen getroffen. Die Umsetzung des Fluchtlinienplans, der nur den Bau einer Straße ermöglichen würde, wäre wegen des hier vorliegenden Parzellenzuschnitts, rückwärtiger Bauten und Hausgärten sehr aufwendig. Wegen der hier nur geringen Anzahl an neuen Wohnbaugrundstücken, wird dafür keine Bebauungsplanung betrieben. Der Bebauungsplan Nr. 403, der in der Anfrage erwähnt wird, liegt in Nieder Eschbach.