Wohnbauland in Ginnheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST
999
Betreff: Wohnbauland in
Ginnheim Für den Bereich nördlich Woogstraße /
Schäfers Gärten gilt der Fluchtlinienplan F 1408 von 1936, der lediglich Straßenfluchtlinien
festsetzt. Darüber hinaus werden keine Aussagen getroffen. Die Umsetzung des
Fluchtlinienplans, der nur den Bau einer Straße ermöglichen würde, wäre wegen
des hier vorliegenden Parzellenzuschnitts, rückwärtiger Bauten und Hausgärten
sehr aufwendig. Wegen der hier nur geringen Anzahl an neuen
Wohnbaugrundstücken, wird dafür keine Bebauungsplanung betrieben. Der Bebauungsplan Nr. 403, der in
der Anfrage erwähnt wird, liegt in Nieder Eschbach. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 22.03.2012, V 329