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Einzelhandel- und Zentrenkonzept 2011

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 997 Betreff: Einzelhandel- und Zentrenkonzept 2011 zu a) Der Wegfall des Penny-Marktes in der Offenbacher Landstraße 311 wurde im Einzelhandels- und Zentrenkonzept nicht berücksichtigt, da die Kartierung der Einzelhandelsbetriebe im Jahr 2008/2009 durchgeführt wurde. zu b) Die Verkaufsfläche des Penny-Marktes betrug 548 m2. zu c) Einzelhandelsneuansiedlungen sollen gemäß dem geltenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4608 vom September 2008 und auch dem künftigen Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 grundsätzlich in den Versorgungszentren vorgenommen werden. Großflächige Einzelhandelsbetriebe, d.h. ab ca. 800 m2 Verkaufsfläche bzw. ca. 1.200 m2 Geschossfläche mit nahversorgungs-/ zentrenrelevantem Sortiment sollen in den zentralen Versorgungsbereichen angesiedelt werden. Ziel ist es auf diese Weise für alle Zentren, somit auch für den Stadtteil Oberrad, eine ausgewogene Versorgungsstruktur in zumutbarer Erreichbarkeit für die Bevölkerung sicherzustellen. Die Kartierung des Einzelhandelsbestandes ist wie oben bereits erwähnt von 2008/2009. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch den inzwischen weggefallenen Penny-Lebensmitteldiscountmarkt. Dieser erfüllte neben dem bestehenden Rewe-Lebensmittelsupermarkt die Funktion eines Frequenzbringers für Oberrad. Grundsätzlich wäre aufgrund dieser Entwicklung ein neuer Lebensmitteldiscounter für Oberrad denkbar. Im konkreten Entscheidungsfall einer Ansiedlung wird der Magistrat die Position des Ortsbeirats in seinen Beratungen berücksichtigen, um den Bedenken im Stadtteil Rechnung zu tragen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.03.2012, V 307

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