Einzelhandel- und Zentrenkonzept 2011
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST
997
Betreff: Einzelhandel- und
Zentrenkonzept 2011 zu a) Der Wegfall des Penny-Marktes in der Offenbacher
Landstraße 311 wurde im Einzelhandels- und Zentrenkonzept nicht berücksichtigt,
da die Kartierung der Einzelhandelsbetriebe im Jahr 2008/2009 durchgeführt
wurde. zu b) Die Verkaufsfläche des Penny-Marktes betrug 548
m2. zu c) Einzelhandelsneuansiedlungen sollen gemäß dem
geltenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4608 vom September
2008 und auch dem künftigen Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011
grundsätzlich in den Versorgungszentren vorgenommen werden. Großflächige
Einzelhandelsbetriebe, d.h. ab ca. 800 m2 Verkaufsfläche bzw. ca. 1.200 m2
Geschossfläche mit nahversorgungs-/ zentrenrelevantem Sortiment sollen in den
zentralen Versorgungsbereichen angesiedelt werden. Ziel ist es auf diese Weise für alle Zentren, somit
auch für den Stadtteil Oberrad, eine ausgewogene Versorgungsstruktur in
zumutbarer Erreichbarkeit für die Bevölkerung sicherzustellen. Die Kartierung
des Einzelhandelsbestandes ist wie oben bereits erwähnt von 2008/2009. Zu
diesem Zeitpunkt gab es noch den inzwischen weggefallenen
Penny-Lebensmitteldiscountmarkt. Dieser erfüllte neben dem bestehenden
Rewe-Lebensmittelsupermarkt die Funktion eines Frequenzbringers für Oberrad.
Grundsätzlich wäre aufgrund dieser Entwicklung ein neuer Lebensmitteldiscounter
für Oberrad denkbar. Im konkreten Entscheidungsfall einer Ansiedlung wird der
Magistrat die Position des Ortsbeirats in seinen Beratungen berücksichtigen, um
den Bedenken im Stadtteil Rechnung zu tragen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 16.03.2012, V 307