Verkehrssicherheit im Ortsbeirat 1: Zwischenstand kurzfristiger Maßnahmen Straßenbahnhaltestelle "Rebstöcker Straße"
Stellungnahme des Magistrats
Wegen der räumlich beengten Platzverhältnisse, der komplexen Verkehrsführung und diversen Planungsaufträgen - wie z. Bsp. der fahrradfreundlichen Umgestaltung der Frankenallee, dem barrierefreien Ausbau der Haltestelle selbst und der vorgesehenen Signalisierung der Kreuzung Mainzer Landstraße / Krifteler Straße - wurde deutlich, dass eine abgestimmte, tragfähige und langfristige Verbesserung der Verkehrssituation anzustreben ist. Daher konnte nur das Setzen von Fahrradbügeln im Bereich der Haltestelle kurzfristig ausgeführt werden. Als Hintergrundinformation sei angemerkt, dass die Verkehrsregelung im Haltestellenbereich hinsichtlich der zu beobachtenden potenziellen Gefahrensituationen eindeutig ist. §20 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt das Vorbeifahren von Fahrzeugen an Straßenbahnen und Bussen an Haltestellen wie folgt: "Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten." Die Zeitinsel - das Signal, welches einfahrende Kraftfahrzeuge vor der Haltestelle signalisiert - ist, über §20 Absatz 2 StVO als eine zusätzliche Sicherung für Fahrgäste, zu Beginn des Ein- und Aussteigevorganges zu sehen. Nähert sich eine Bahn der Haltestelle an, schaltet die Zeitinsel von "dunkel" über "gelb" auf "rot". Sobald die Straßenbahn die Haltestelle verlässt oder spätestens nach 30 Sekunden wird das Signal wieder auf "dunkel" geschaltet. Alle Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet werden regelmäßig gewartet und über den Verkehrsrechner der Stadt Frankfurt am Main überwacht. Eine Fehlfunktion kann ausgeschlossen werden. Eine Einfärbung des Haltestellenbereichs - unabhängig von der Farbwahl - wird abgelehnt. Für die bereits heute schon anspruchsvolle Verkehrssituation würde dies eine weitere Ablenkung darstellen und hätte darüber hinaus keine regelnde Wirkung. Im ungünstigsten Fall würde es Fahrgäste dazu verleiten die Konfliktfläche mit geringerer Aufmerksamkeit zu betreten und somit das Gefährdungspotential erhöhen.