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Verkehrsführung Rebstöcker Straße auf Mainzer Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme zu allen Punkten der Anfrage abgeben zu können. Zu

  1. Auf dem ehemaligen Avaya-Gelände sollen mehr als 1.300 Wohneinheiten sowie Kindertagesstätten und Einzelhandelsflächen entstehen. Zu 2. -
  2. Aktuell wird eine Mikrosimulationsstudie entlang der Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und Ackermannstraße erstellt. Ziel der Untersuchung ist es, die geplante Signalisierung im Bereich der Einmündung Krifteler Straße in die Koordinierung verträglich einzubinden. Darüber hinaus soll mit der Mikrosimulation die Grundlage geschaffen werden, Planungsvorhaben in dem genannten Bereich abgestimmt bewerten und optimieren zu können. Zu
  3. Der Magistrat verweist hier auf die Aussagen in der Begründung zum Bebauungsplan 905 (Kleyerstraße/Ackermannstraße), Punkt 6.1 Verkehrskonzept, Äußere und innere Erschließung: "Das Plangebiet wird über die Kleyerstraße und die Ackermannstraße erschlossen. Die Kleyerstraße ist eine wichtige Verbindungsstraße, die die Frankfurter Innenstadt mit dem Stadtteil Griesheim verbindet. Die Ackermannstraße mit Verlauf in Nord-Süd-Richtung ist Bestandteil einer Tempo 30 Zone und hat neben einer Erschließungsfunktion für das Wohngebiet, der sich westlich befindlichen Friedrich-Ebert-Siedlung, auch eine Verbindungsfunktion von der Kleyerstraße zur Mainzer Landstraße. Die Anbindung des projektierten Wohngebietes erfolgt über zwei Erschließungsstraßen von der Kleyerstraße und eine Anbindung über die ehemalige Gustavsburgstraße (Werkstraße) von der Ackermannstraße. Im Regelquerschnitt der Erschließungsstraßen beträgt die Fahrbahnbreite 5,50 m beziehungsweise 5,75 m. Die 2,00 m breiten Parkstreifen werden durch Baumstandorte gegliedert. Die straßenbegleitenden Gehwege sind mit einer Breite von 2,50 m angedacht. Die Einmündungen der Erschließungsstraßen erhalten eine Fahrbahnanhebung, um den Charakter der Tempo 30 Zone im Plangebiet hervorzuheben. Weitere Fahrbahnanhebungen sind innerhalb des Gebietes vorgesehen. Die Lage der Ackermannstraße in einer Tempo 30 Zone wird durch Umgestaltung der Anbindung an die ehemalige Gustavsburgstraße (Werkstraße) mit einer Fahrbahnanhebung und Anpassung der Geometrie zusätzlich betont. Um einer verkehrlichen Mehrbelastung der Ackermannstraße entgegenzuwirken, ist beabsichtigt am Knotenpunkt Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße eine Linksabbiegemöglichkeit in Fahrtrichtung Westen einzurichten. Dadurch wird auch eine Verkehrsverlagerung aus dem Plangebiet auf die Rebstöcker Straße unterstützt." Zu
  4. Im Rahmen des B-Plans war beabsichtigt, eine Linksabbiegemöglichkeit in der Rebstöcker Straße in Richtung Westen einzurichten. Diese Linksabbiegemöglichkeit ist sinnvoll, wenn die Rebstöcker Straße so umgebaut wird, dass die eingerichtete Einbahnstraße zwischen Kleyerstraße und Lahnstraße aufgehoben werden kann. Der Magistrat verweist in diesem Zusammenhang auf die Pläne aus dem Jahr 2008 im Zusammenhang mit dem zweigleisigen Ausbau der Rebstöcker Straße. Zu
  5. Am 08.03.2022 hat ein Ortstermin stattgefunden. Die anwesenden Mitglieder des OBR 1 haben sich dabei für kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit ausgesprochen. In den Haltestellenbereichen (Zeitinseln) stehen beim Fahrgastwechsel in der Regel Fahrzeuge, die das Ein- und Aussteigen zusätzlich behindern. Besonders linksabbiegende Fahrzeuge (Mainzer Landstraße - stadteinwärts Richtung Rebstöcker Straße) können in den Hauptverkehrszeiten den Bereich der Zeitinsel nicht räumen, wodurch es zu Rückstaus kommt. Die Linie 14 (stadtauswärts) kann derzeit nicht an der Haltestelle Rebstöcker Straße halten. Wegen der Wegebeziehungen wird dort jedoch ein Halt aus Fahrgastsicht als vorteilhaft angesehen. Eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 auf 30 Km/h in diesem Bereich wird nicht verfolgt, da hierfür keine rechtlichen Grundlagen existieren. Zudem sind negative Effekte auf die Fahrzeiten der Straßenbahnen zu erwarten. Auf den Gehwegen im Kreuzungsumfeld wird häufig widerrechtlich geparkt. Hier wird geprüft, ob dies durch den Einbau von Pollern unterbunden werden kann.