Bebauung Landgraben 7-11
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST
995
Betreff: Bebauung
Landgraben 7-11 Zu 1. und 2.: Für das Grundstück Landgraben 7-9
wurde bereits im Februar 2014 ein Abbruchantrag genehmigt. Die
Abbruchgenehmigung umfasst den Abriss von zwei Wohnhäusern, zwei Scheunen,
einem Laden, einem Silo, vier Stall-, Schuppen- und Lagergebäuden sowie einer
Überdachung. Dem Magistrat ist nicht bekannt,
wann die Abbrucharbeiten erfolgen sollen. Der Beginn der Arbeiten wurde bisher
nicht angezeigt. Neben der Abbruchgenehmigung wurde jedoch ebenfalls im Februar
2014 bereits eine Baugenehmigung für den Neubau erteilt. Genehmigt wurde die
Errichtung von drei Wohnhäusern mit 21 Wohneinheiten und einer Tiefgarage. Auch
hier liegen dem Magistrat über den geplanten Baubeginn keine Informationen vor.
Weder in der Abbruch- noch in der Baugenehmigung wurden hierüber Festlegungen
getroffen. Hierzu gibt es auch keine rechtliche Grundlage. Beide Genehmigungen
sind drei Jahre gültig. Sie schaffen das Recht, aber nicht die Pflicht zur
Durchführung der entsprechenden Arbeiten. Insoweit besteht seitens des
Magistrats keine Möglichkeit, auf den Baubeginn Einfluss zu nehmen. Zu 3.: Dem Magistrat liegen keine Hinweise vor, wonach von
der genehmigten Planung abgewichen werden soll. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 06.05.2014, V
1007