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Bebauung Landgraben 7-11

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 995 Betreff: Bebauung Landgraben 7-11 Zu 1. und 2.: Für das Grundstück Landgraben 7-9 wurde bereits im Februar 2014 ein Abbruchantrag genehmigt. Die Abbruchgenehmigung umfasst den Abriss von zwei Wohnhäusern, zwei Scheunen, einem Laden, einem Silo, vier Stall-, Schuppen- und Lagergebäuden sowie einer Überdachung. Dem Magistrat ist nicht bekannt, wann die Abbrucharbeiten erfolgen sollen. Der Beginn der Arbeiten wurde bisher nicht angezeigt. Neben der Abbruchgenehmigung wurde jedoch ebenfalls im Februar 2014 bereits eine Baugenehmigung für den Neubau erteilt. Genehmigt wurde die Errichtung von drei Wohnhäusern mit 21 Wohneinheiten und einer Tiefgarage. Auch hier liegen dem Magistrat über den geplanten Baubeginn keine Informationen vor. Weder in der Abbruch- noch in der Baugenehmigung wurden hierüber Festlegungen getroffen. Hierzu gibt es auch keine rechtliche Grundlage. Beide Genehmigungen sind drei Jahre gültig. Sie schaffen das Recht, aber nicht die Pflicht zur Durchführung der entsprechenden Arbeiten. Insoweit besteht seitens des Magistrats keine Möglichkeit, auf den Baubeginn Einfluss zu nehmen. Zu 3.: Dem Magistrat liegen keine Hinweise vor, wonach von der genehmigten Planung abgewichen werden soll. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.05.2014, V 1007

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