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Fußgängerampel an der Otto-Schott-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Gelbblinker finden innerhalb des Stadtgebiets nur dort Anwendung, wo besondere Situationen einen solchen Einsatz erfordern. Dies ist vor allem bei Unübersichtlichkeit des Knotenpunkts gegeben. Auf einen regelmäßigen Einsatz von Gelbblinkern soll gemäß Straßenverkehrs-Ordnung verzichtet werden, da die Wirkung des Gelbblinkers durch einen Gewöhnungseffekt minimiert wird. Die angesprochene Fußgängerfurt ist für den abbiegenden Kfz-Verkehr gut einsehbar. Bezüglich Unfälle von abbiegenden KFZ mit parallellaufenden zu Fußverkehr sind hier keine Auffälligkeiten erkennbar. Der angesprochene Mast mit den montierten Signalen war ursprünglich vorgesehen, um Fahrzeuge mittels Rotsignal anzuhalten, wenn eine U-Bahn stadteinwärts in die Haltestelle einfährt. Im späteren Planungsprozess wurde entschieden, dass die Otto-Schott-Straße als abfließende Einbahnstraße angeordnet wird. Der Mast ist daher obsolet und wird in Kürze demontiert.

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