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Erneuerung und Umgestaltung der Bruchfeldstraße in Frankfurt-Niederrad unter Einbeziehung von Flüsterasphalt

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 994 Betreff: Erneuerung und Umgestaltung der Bruchfeldstraße in Frankfurt-Niederrad unter Einbeziehung von Flüsterasphalt Zu 1. und 2.: Der Magistrat unterstützt generell den barrierefreien Ausbau der Bus- und Straßenbahnhaltestellen. Da ein barrierefreier Ausbau an den jetzigen Haltestellenstandorten in der Bruchfeldstraße technisch nicht umzusetzen ist, wurde ein neues Haltestellenkonzept erstellt. Ziel ist es dabei, die bestmögliche Erschließungswirkung mit gleichmäßigen Haltestellenabständen zu erreichen. Haltestelle "Frauenhofstraße" (Kombihaltestelle Straßenbahn/Bus): Die Straßenbahnhaltestelle "Frauenhofstraße" wird aktuell von der Straßenbahnlinie 15 nur in Richtung Haardtwaldplatz angefahren. Ein barrierefreier Ausbau ist an dem jetzigen Standort nicht möglich, da die Haltestelle in einem Bogen liegt. Daher wird die Haltestelle etwa 100 Meter nach Westen verschoben. Die Verlegung erlaubt auch eine Haltestellenposition in Fahrtrichtung Osten. In diesem Zusammenhang kann in den umzubauenden Gleisbereichen Flüsterasphalt eingebaut werden. Haltestelle "Kniebisstraße" (Kombihaltestelle Straßenbahn/Bus): Die Haltestellen "Schwarzwaldstraße" und "Odenwaldstraße" sollen zugunsten eines neuen Haltestellenstandortes (Arbeitstitel "Kniebisstraße") aufgegeben werden. Haltestelle "Haardtwaldplatz" (Kombihaltestelle Straßenbahn/Bus): Die Straßenbahn(end)haltestelle "Haardtwaldplatz" liegt in der Wendeschleife, während sich die gleichnamige Bushaltestelle in der Bruchfeldstraße befindet. Der barrierefreie Ausbau der Straßenbahnhaltestelle auf dem Haardtwaldplatz ist aufgrund der Kurvenlage nicht möglich. Vor diesem Hintergrund soll in der Bruchfeldstraße östlich des Haardtwaldplatzes eine neue und barrierefreie Kombihaltestelle eingerichtet werden. Zu 3. - 5. : Da für die Bruchfeldstraße innerhalb der nächsten Jahre keine Grunderneuerung erforderlich ist, wird eine Umgestaltung hinsichtlich der Parkordnung und Begrünung gegenwärtig nicht verfolgt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 23.11.2018, EA 241