Erneuerung und Umgestaltung der Bruchfeldstraße in Frankfurt-Niederrad unter Einbeziehung von Flüsterasphalt
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.05.2019, ST 994 Betreff: Erneuerung und Umgestaltung der
Bruchfeldstraße in Frankfurt-Niederrad unter Einbeziehung von
Flüsterasphalt Zu 1. und 2.: Der Magistrat unterstützt generell
den barrierefreien Ausbau der Bus- und Straßenbahnhaltestellen. Da ein
barrierefreier Ausbau an den jetzigen Haltestellenstandorten in der
Bruchfeldstraße technisch nicht umzusetzen ist, wurde ein neues
Haltestellenkonzept erstellt. Ziel ist es dabei, die bestmögliche
Erschließungswirkung mit gleichmäßigen Haltestellenabständen zu erreichen.
Haltestelle "Frauenhofstraße" (Kombihaltestelle
Straßenbahn/Bus): Die Straßenbahnhaltestelle "Frauenhofstraße" wird aktuell von
der Straßenbahnlinie 15 nur in Richtung Haardtwaldplatz angefahren. Ein
barrierefreier Ausbau ist an dem jetzigen Standort nicht möglich, da die
Haltestelle in einem Bogen liegt. Daher wird die Haltestelle etwa 100 Meter
nach Westen verschoben. Die Verlegung erlaubt auch eine Haltestellenposition in
Fahrtrichtung Osten. In diesem Zusammenhang kann in den umzubauenden
Gleisbereichen Flüsterasphalt eingebaut werden. Haltestelle "Kniebisstraße" (Kombihaltestelle
Straßenbahn/Bus): Die Haltestellen "Schwarzwaldstraße" und "Odenwaldstraße"
sollen zugunsten eines neuen Haltestellenstandortes (Arbeitstitel
"Kniebisstraße") aufgegeben werden. Haltestelle "Haardtwaldplatz" (Kombihaltestelle
Straßenbahn/Bus): Die Straßenbahn(end)haltestelle "Haardtwaldplatz" liegt in
der Wendeschleife, während sich die gleichnamige Bushaltestelle in der
Bruchfeldstraße befindet. Der barrierefreie Ausbau der Straßenbahnhaltestelle
auf dem Haardtwaldplatz ist aufgrund der Kurvenlage nicht möglich. Vor diesem
Hintergrund soll in der Bruchfeldstraße östlich des Haardtwaldplatzes eine neue
und barrierefreie Kombihaltestelle eingerichtet werden. Zu 3. - 5. : Da für die Bruchfeldstraße innerhalb der nächsten
Jahre keine Grunderneuerung erforderlich ist, wird eine Umgestaltung
hinsichtlich der Parkordnung und Begrünung gegenwärtig nicht verfolgt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
23.11.2018, EA 241