In der Frankfurter Innenstadt stehen zu viele Gebäude ungenutzt leer
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST
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Betreff: In der Frankfurter
Innenstadt stehen zu viele Gebäude ungenutzt leer Der Magistrat wirbt seit längerem aktiv
um mehr Wohnen in der Innenstadt. Die Instrumente Bebauungsplanung und
Bauberatung sind bei der Aktivierung von Eigentümern von zentraler
Bedeutung.
Bei den Liegenschaften
Holzgraben 4 und 9 sowie Schäfergasse 16 handelt es sich um Privatbesitz. Die
Liegenschaft Heiligkreuzgasse 15-17 steht im Eigentum des Landes Hessen.
Holzgraben 4/ Zeil 83: Die Liegenschaft erstreckt
sich zwischen Zeil und Holzgraben. Sie ist vollflächig mit einem
sechsgeschossigen Gebäude bebaut, dessen Sockelzone zeilseitig mit gewerblichen
Nutzungen (Footlocker, O2-Shop) belegt ist. Darüber hinaus steht das Gebäude
leer. Es wird derzeit umfassend saniert und auf eine gewerbliche Neuvermietung
vorbereitet. Planungsrechtlich ist die Liegenschaft als Teil eines Kerngebietes
einzustufen und für eine Wohnnutzung somit nur eingeschränkt zugänglich.
Holzgraben 9 - 11: Die Liegenschaften sind mit ein-
und zweigeschossigen Gebäuden stark unterausgenutzt. Die Sockelzone beherbergt
zwei gastronomische Nutzungen (curubar, Shahi Curry) und eine Spielhalle
(Casino Fortuna). Aus städtebaulichen Gesichtspunkten ist die dortige Nutzung
unbefriedigend. Planungsrechtlich besitzt die Liegenschaft die Qualität eines
Mischgebiets, so dass Wohnnutzung in einem nicht unerheblichen Umfang entstehen
könnte. Schäfergasse 16: Bei der
Liegenschaft handelt es sich um eine nur 187 m2 große Baulücke, die vollseitig
umbaut ist. Planungsrechtlich ist die Liegenschaft als Mischgebiet einzustufen,
so dass Wohnnutzung ab dem 1.OG denkbar wäre. Die Baulücke ist aber sehr klein,
so dass sich eine nur geringe Anzahl von Wohneinheiten realisieren ließe.
Heiligkreuzgasse 15-17: Die Liegenschaft dient dem
Land Hessen als Reservefläche für Justiznutzungen. Darüber hinaus eignet sich
das Baugrundstück aufgrund seines Zuschnitts und seiner Lage nur bedingt für
Wohnungsbau. Besonders der westliche Grundstücksteil ist als kritisch zu
bewerten, da die südlich aufragende Hochhausscheibe eine Besonnung dieses
Bereichs stark einschränkt. Planungsrechtlich ist die Liegenschaft Bestandteil
eines Kerngebiets. Wohnnutzung kommt somit nur eingeschränkt in Betracht.
Die prekäre Wohnungssituation innerhalb der Stadt
Frankfurt ist dem Magistrat bekannt. Daher liegt der Fokus der
Beratungsgespräche - sofern das Bauplanungsrecht und die Umgebungsbelastungen
(Lärm, Verschattung, etc.) es zulassen - auf der Realisierung von
Wohnungsbauvorhaben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.03.2012, OM 1011