Unterschiedliche Darstellung des Silogebiets im Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 im Vergleich mit dem Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2011
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST
993
Betreff: Unterschiedliche
Darstellung des Silogebiets im Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 im
Vergleich mit dem Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2011 Generell befinden sich die im
Wohnbauland-Entwicklungsprogramm (WEP) aufgeführten Wohnbauflächenpotenziale in
unterschiedlichen Phasen der Umsetzung. Für Gebiete, die sich in einem sehr
frühen Stadium der Explorationsphase befinden, können oftmals keine konkreten
Aussagen getroffen werden, auch bezogen auf die Abgrenzung der Potenziale. Dies
ist beim angesprochenen "Silogebiet II" der Fall. Im Zuge der Konkretisierungen
der einzelnen Planungen konzentrieren sich die Überlegungen auf die Entwicklung
der Flächen des Bebauungsplanentwurfs Nr. 824 und sind mit den Abgrenzungen
dieses Plangebietes in den WEP 2015 übernommen worden. Die darüber
hinausgehende Flächendarstellung im WEP 2011 entsprach einer angedachten
Entwicklung Richtung Norden, die mit der Planung für den Bebauungsplan Nr. 824
nicht weiter verfolgt wurde. Darüber hinaus muss erwähnt werden, dass das
"Silogebiet II" unter dem Vorbehalt der Seveso III Problematik betrachtet
werden muss. Das Potenzial liegt innerhalb sogenannter Achtungsabstände zu
Lager- oder Produktionsstätten von gefährlichen Stoffen ("Seveso III
Richtlinie" der Europäischen Union), so dass die Entwicklung dieser Fläche
derzeit nicht möglich ist. Die Voraussetzungen für eine zukünftige Entwicklung
der Wohnbaufläche können sich jedoch mittelfristig ändern, z. B. durch den
Einsatz neuerer Techniken auf den Produktions- und Lagerstätten oder durch die
Konkretisierung der bisher pauschal ermittelten Achtungsabstände. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 21.04.2015, V
1320