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Unterschiedliche Darstellung des Silogebiets im Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 im Vergleich mit dem Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2011

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 993 Betreff: Unterschiedliche Darstellung des Silogebiets im Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 im Vergleich mit dem Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2011 Generell befinden sich die im Wohnbauland-Entwicklungsprogramm (WEP) aufgeführten Wohnbauflächenpotenziale in unterschiedlichen Phasen der Umsetzung. Für Gebiete, die sich in einem sehr frühen Stadium der Explorationsphase befinden, können oftmals keine konkreten Aussagen getroffen werden, auch bezogen auf die Abgrenzung der Potenziale. Dies ist beim angesprochenen "Silogebiet II" der Fall. Im Zuge der Konkretisierungen der einzelnen Planungen konzentrieren sich die Überlegungen auf die Entwicklung der Flächen des Bebauungsplanentwurfs Nr. 824 und sind mit den Abgrenzungen dieses Plangebietes in den WEP 2015 übernommen worden. Die darüber hinausgehende Flächendarstellung im WEP 2011 entsprach einer angedachten Entwicklung Richtung Norden, die mit der Planung für den Bebauungsplan Nr. 824 nicht weiter verfolgt wurde. Darüber hinaus muss erwähnt werden, dass das "Silogebiet II" unter dem Vorbehalt der Seveso III Problematik betrachtet werden muss. Das Potenzial liegt innerhalb sogenannter Achtungsabstände zu Lager- oder Produktionsstätten von gefährlichen Stoffen ("Seveso III Richtlinie" der Europäischen Union), so dass die Entwicklung dieser Fläche derzeit nicht möglich ist. Die Voraussetzungen für eine zukünftige Entwicklung der Wohnbaufläche können sich jedoch mittelfristig ändern, z. B. durch den Einsatz neuerer Techniken auf den Produktions- und Lagerstätten oder durch die Konkretisierung der bisher pauschal ermittelten Achtungsabstände. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.04.2015, V 1320