Zeilsheim: Schulbezirksgrenze in der Flanbrechtstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST
988
Betreff: Zeilsheim:
Schulbezirksgrenze in der Flanbrechtstraße Die Änderung von Schulbezirken
dient als Instrument der Schulentwicklungsplanung dazu, der absehbaren
Überlastung einer Grundschule entgegen zu wirken oder auch, eine Schule
angesichts ihrer Raumkapazitäten besser auszulasten. Aus dieser Sicht gibt es
an keiner der beiden Schulen einen aktuellen Handlungsbedarf. Andere Gründe, die für eine Änderung
sprechen oder damit verbundene Vor- und Nachteile sind dem Magistrat ebenso
wenig bekannt wie die Beweggründe der Eltern, Gestattungs-anträge zum Besuch
der Käthe-Kollwitz-Schule zu stellen. Es bleibt nun abzuwarten, ob seitens der
beiden Schulleitungen eine Initiative zur Änderung der Schulbezirke ergriffen
wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.04.2015, OM 4045