Zeilsheim: Schulbezirksgrenze in der Flanbrechtstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 988
Betreff: Zeilsheim: Schulbezirksgrenze in der Flanbrechtstraße Die Änderung von Schulbezirken dient als Instrument der Schulentwicklungsplanung dazu, der absehbaren Überlastung einer Grundschule entgegen zu wirken oder auch, eine Schule angesichts ihrer Raumkapazitäten besser auszulasten. Aus dieser Sicht gibt es an keiner der beiden Schulen einen aktuellen Handlungsbedarf. Andere Gründe, die für eine Änderung sprechen oder damit verbundene Vor- und Nachteile sind dem Magistrat ebenso wenig bekannt wie die Beweggründe der Eltern, Gestattungs-anträge zum Besuch der Käthe-Kollwitz-Schule zu stellen. Es bleibt nun abzuwarten, ob seitens der beiden Schulleitungen eine Initiative zur Änderung der Schulbezirke ergriffen wird.