Zeilsheim: Schulbezirksgrenze in der Flanbrechtstraße
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Flanbrechtstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Änderung der Schulbezirksgrenze für die Flanbrechtstraße von der Adolf-Reichwein-Schule zur Käthe-Kollwitz-Schule möglich ist und welche Vor- und Nachteile damit verbunden wären. Die Schulbezirksgrenze könnte demnach der Straße Alt-Zeilsheim bis zum Münsterer Weg folgen. Begründung: Die Flanbrechstraße liegt im Stadtbezirk Zeilsheim Süd, gehört jedoch zum Schulbezirk der AdolfReichwein-Schule. Zahlreiche Gestattungsanträge von dort wohnenden Eltern zeigen, dass diese sich eher zu Käthe-Kollwitz-Schule hingezogen fühlen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2015, OF 1331/6
Betreff: Zeilsheim: Schulbezirksgrenze in der
Flanbrechtstraße Der Ortsbeirat möge
beschließen, der
Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Änderung der Schulbezirksgrenze für die
Flanbrechtstraße von der Adolf-Reichwein-Schule zur Käthe-Kollwitz-Schule möglich ist und welche Vor-
und Nachteile damit verbunden wären. Die Schulbezirksgrenze könnte demnach der Straße
Alt-Zeilsheim bis zum Münsterer Weg folgen. Begründung: Die Flanbrechstraße liegt im Stadtbezirk Zeilsheim
Süd, gehört jedoch zum Schulbezirk der AdolfReichwein-Schule. Zahlreiche
Gestattungsanträge von dort wohnenden Eltern zeigen, dass diese sich eher zu
Käthe-Kollwitz-Schule hingezogen fühlen. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6
am 21.04.2015, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4045 2015
Die
Vorlage OF 1331/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme