Tempo 30 auf dem Riedberg
Stellungnahme des Magistrats
Kalbach besitzt einen gewachsenen alten Ortskern und die Straßen sind oft eng und verschachtelt, Einmündungen teils unübersichtlich. Der Riedberg hingegen wurde neu ausgebaut. Die Haupt-/Grundnetzstraßen sollen den Hauptverkehr aufnehmen und entsprechend die Wohnquartiere entlasten. Sie haben daher auch die grundsätzlich innerorts geltende Regelgeschwindigkeit von 50km/h, von der nur unter den Maßgaben geltenden Rechts abgewichen werden darf. Da sich an den in der Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020 (ST 1248) genannten Rechts- und Handlungsgrundlagen hinsichtlich der Herabsetzung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit keine Änderungen ergeben haben, kann der Magistrat der Anregung auch weiterhin nicht entsprechen. Der Magistrat verfolgt die bundesweite Debatte über eine grundsätzliche Herabsetzung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit von 50km/h auf 30km/h ansonsten mit Interesse, vermag aber erforderlicher Rechtssetzung durch die Bundespolitik nicht auf dem Wege "Frankfurter Landrechts" vorzugreifen. Abschließend weist der Magistrat darauf hin, dass die für Feinstäube geltenden Grenzwerte in Frankfurt am Main durch die 2008 eingeführte Umweltzone seit Jahren schon eingehalten werden können. Aufgrund der vergleichsweise geringen Verkehrsmengen und der von großzügigen Freiräumen geprägten Straßenzüge ist der Riedberg auch frei von Stickoxyd-Belastungen jenseits der hierfür geltenden Grenzwerte.