Landwirtschaftlichen Verkehr zwischen Kalbach und Riedberg neu ordnen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Eine bauliche Absicherung ist zwar grundsätzlich möglich, kann entsprechend verfügt und realisiert werden. In der Praxis hat sich die Schließung öffentlicher Flächen jedoch nicht bewährt. Jüngste Erfahrungen mit ähnlichen Maßnahmen in der Niedwiesenstraße beziehungsweise dem Weißkirchener Weg haben deutlich gezeigt, dass der gewünschte Effekt ausbleibt. Die dortigen abschließbaren Anlagen wurden wiederholt massiv beschädigt oder entwendet, die Durchfahrt unberechtigter Fahrzeuge konnte nicht unterbunden werden. Zuletzt mussten wöchentlich Reparaturen aufgrund von Vandalismus ausgeführt werden. Der Magistrat bittet daher um Verständnis, dass der Anregung in diesem Punkt derzeit nicht entsprochen werden kann. Generell arbeitet der Magistrat an Lösungen, um diese und ähnliche Situationen nachhaltig zu verbessern. Zu
- Die Wirtschaftswege zwischen Kalbach und Riedberg dienen in erster Linie dem landwirtschaftlichen Verkehr. Durch die Nutzung für freizeitliche Aktivitäten stellen sie zudem einen Mehrwert dar. Eine Asphaltierung des mit A und B gekennzeichneten Weges ist nicht möglich, da sich der Weg in der Zone II des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" befindet. Auch von einer anderweitigen Befestigung sieht der Magistrat ab, da durch einen verbesserten Belag in der Tat mit einer Zunahme von unerwünschten Schleichverkehren gerechnet werden kann.