Leuchthinweise in der Königsteiner Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.07.2016, ST
976
Betreff: Leuchthinweise in
der Königsteiner Straße Da bereits eine Rotlicht- und
Geschwindigkeitsüberwachungsanlage wenige Meter vor dem vom Ortsbeirat
gewünschten Standort vorhanden ist, wird die Installation einer dauerhaften
Geschwindigkeitsanlage nicht befürwortet. Der gewünschte Standort (Königsteiner
Straße in Richtung Höchst kurz vor der Hans-Böckler-Straße) wird jedoch in die
Liste der turnusmäßigen Standorte für mobile Geschwindigkeitsanlagen
aufgenommen. Diese wiederkehrenden Anlagen haben den Vorteil der erhöhten
Wirksamkeit. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.05.2016, OM 42