Leuchthinweise in der Königsteiner Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 25.07.2016, ST 976
Betreff: Leuchthinweise in der Königsteiner Straße Da bereits eine Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage wenige Meter vor dem vom Ortsbeirat gewünschten Standort vorhanden ist, wird die Installation einer dauerhaften Geschwindigkeitsanlage nicht befürwortet. Der gewünschte Standort (Königsteiner Straße in Richtung Höchst kurz vor der Hans-Böckler-Straße) wird jedoch in die Liste der turnusmäßigen Standorte für mobile Geschwindigkeitsanlagen aufgenommen. Diese wiederkehrenden Anlagen haben den Vorteil der erhöhten Wirksamkeit.