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Keine Fütterung von Tauben auf der Bruchfeldstraße - Schutz der Gesundheit!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

In Frankfurt am Main besteht ein generelles Fütterungsverbot für Tauben. Die Aufstellung der entsprechenden Beschilderung gemäß Straßenverkehrsordnung erfolgt durch das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE). Für die Befreiung des Fußweges von Taubenkot wurde die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) beauftragt. Das Entfernen von Taubenkot und Federn an den Gebäudewänden über der angesprochenen Futterstelle kann nicht veranlasst werden, da es sich hierbei um private Liegenschaften handelt. Der Magistrat veranlasst den Austausch der Bank an der kombinierten Bus- und Straßenbahnhaltestelle "Schwarzwaldstraße". Eine entsprechende turnusmäßige Reinigung der Bank wurde beauftragt und erfolgt ein Mal im Monat. Die Aufstellung eines zusätzlichen Schildes, welches auf das generelle Fütterungsverbot hinweist, wäre also nur dann als sinnvoll in Betracht zu ziehen, wenn es durch flankierende Maßnahmen unterstützt würde - beispielsweise durch etwaige Kontrollen der Stadtpolizei.

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