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Verkehrsmaßnahmen im Ortsbezirk 10

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 96 Betreff: Verkehrsmaßnahmen im Ortsbezirk 10 Zu 1.: Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen Derzeit wird der barrierefreie Umbau der Haltestelle "Alt Bonames" in Fahrtrichtung Nordpark geplant. Der Umbau der Haltestelle "Homburger Hohl" befindet sich bereits für beide Fahrtrichtungen in der Bauvorbereitung. Verlängerung der U-Bahnlinie 5 zum Frankfurter Berg Diese Baumaßnahme ist Bestandteil des Gesamtverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main und wird mit hoher Priorität betrieben. Ein Auftaktgespräch hat bereits stattgefunden. Derzeit wird eine Aktualisierung der Nutzen-Kosten-Untersuchung nach dem Verfahren der standardisierten Bewertung (Version 2016) durchgeführt. Die Baumaßnahme wird voraussichtlich ab 2022 realisiert werden. Rückbau der Anschlussstelle Frankfurt-Bonames Gemäß dem Planfeststellungsbeschluss Va2A-61k10 (1.120) vom 17.04.1992 zur Verkehrserschließung Nieder-Eschbach ist die Anschlussstelle zurückzubauen und zu renaturieren. Die Realisierung der Rückbaumaßnahmen wird 2019 erfolgen, die Renaturierung erfolgt 2019 bis 2020. Stadtbahn-Haltepunkt "Bonames Ost" Die Maßnahme ist formal und inhaltlich eng an das Bebauungsplanverfahren Nr. 51 für das Baugebiet "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" gekoppelt. Die Realisierung wird mit der Erschließung des Gebietes erfolgen. Weitere Maßnahmen zum Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs Planung und Bau der U-Bahnstation "Neuer jüdischer Friedhof" werden mit hoher Priorität betrieben. Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2018 wird an den Wochenenden ein neues Nachtnetz auf der U-Bahnlinie 5 und der Straßenbahnlinie 18 betrieben. Für das Neubaugebiet Hilgenfeld wird eine Buserschließung geplant. Perspektivisch ist eine Taktverdichtung in der Hauptverkehrszeit am Nachmittag auf der Straßenbahnlinie 18 möglich. Die Planung ist von der Fahrgastentwicklung abhängig. Zu 2.: Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße Nach Prüfung der Sachlage hat das Land - entgegen verbindlicher Aussagen in der Vergangenheit - nunmehr mitgeteilt, dass zwischen den Baumaßnahmen an der A 661 und den städtischen Bauvorhaben keine projektmäßigen Verknüpfungen und verfahrensrechtlichen Abhängigkeiten bestehen. Auch verkehrstechnische Auswirkungen zwischen den Maßnahmen von Land und Stadt seien nicht zu erwarten. Daher sieht das Land kein Erfordernis mehr, ein Planfeststellungsverfahren für die städtischen Maßnahmen in das eigene Verfahren für die A 661 zu integrieren. Der Magistrat wird somit das Baurecht herbeiführen. Vor diesem Hintergrund wird ebenfalls geprüft, ob ein Antrag auf Unterlassung der Planfeststellung möglich ist. Im Falle eines positiven Ergebnisses, wäre ein solcher Antrag beim Land zu stellen. Verkehrsentlastung Bonames Aufgrund des fehlenden Baurechts kann die Ortsrandstraße Bonames derzeit nicht umgesetzt werden. Das Baurecht wird durch das Bebauungsplanverfahren Nr. 516 "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" geschaffen. Bau des 3. und 4. Gleises nach Bad Vilbel Die DB Netz AG hat im Streckenbereich vom Frankfurter Berg bis Berkersheim mit den Bauarbeiten rechts der Bahnstrecke im gesamten Bereich begonnen. Derzeit wird der dort vorhandene Einschnitt abgetragen und über ein Förderbandsystem am Bahnhof Frankfurter Berg entsorgt. Im Bereich vom Einschnitt bis zur Stadtgrenze (in Fahrtrichtung Bad Vilbel) wurden entsprechende Baustraßen angelegt. Aktuell wird die temporäre Verstärkung (Behelfsbrücke über Bestandsbrücke) der städtischen Brücke BW 007 zwischen Berkersheim und Harheim vorbereitet. Nach Inbetriebnahme werden dann die Massentransporte im Einrichtungsverkehr zur Erweiterung des Bahndammes erfolgen. Zu 3.: Der Magistrat bevorzugt auch weiterhin wohnortnahe Park+Ride-Plätze gegenüber zielortnahen Angeboten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3714

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