Verkehrsmaßnahmen im Ortsbezirk 10
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST
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Betreff: Verkehrsmaßnahmen
im Ortsbezirk 10 Zu 1.: Barrierefreier Ausbau von
Bushaltestellen Derzeit wird
der barrierefreie Umbau der Haltestelle "Alt Bonames" in Fahrtrichtung Nordpark
geplant. Der Umbau der Haltestelle "Homburger Hohl" befindet sich bereits für
beide Fahrtrichtungen in der Bauvorbereitung. Verlängerung der U-Bahnlinie 5 zum Frankfurter
Berg Diese Baumaßnahme ist
Bestandteil des Gesamtverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main und wird mit
hoher Priorität betrieben. Ein Auftaktgespräch hat bereits stattgefunden.
Derzeit wird eine Aktualisierung der Nutzen-Kosten-Untersuchung nach dem
Verfahren der standardisierten Bewertung (Version 2016) durchgeführt. Die
Baumaßnahme wird voraussichtlich ab 2022 realisiert werden. Rückbau der Anschlussstelle Frankfurt-Bonames
Gemäß dem
Planfeststellungsbeschluss Va2A-61k10 (1.120) vom 17.04.1992 zur
Verkehrserschließung Nieder-Eschbach ist die Anschlussstelle zurückzubauen und
zu renaturieren. Die Realisierung der Rückbaumaßnahmen wird 2019 erfolgen, die
Renaturierung erfolgt 2019 bis 2020. Stadtbahn-Haltepunkt "Bonames Ost" Die Maßnahme ist formal und
inhaltlich eng an das Bebauungsplanverfahren Nr. 51 für das Baugebiet "Am
Eschbachtal/Harheimer Weg" gekoppelt. Die Realisierung wird mit der
Erschließung des Gebietes erfolgen. Weitere Maßnahmen zum Ausbau des öffentlichen
Personennahverkehrs Planung
und Bau der U-Bahnstation "Neuer jüdischer Friedhof" werden mit hoher Priorität
betrieben. Mit dem Fahrplanwechsel im Dezember
2018 wird an den Wochenenden ein neues Nachtnetz auf der U-Bahnlinie 5 und der
Straßenbahnlinie 18 betrieben. Für das Neubaugebiet Hilgenfeld wird eine
Buserschließung geplant. Perspektivisch ist eine Taktverdichtung in der
Hauptverkehrszeit am Nachmittag auf der Straßenbahnlinie 18 möglich. Die
Planung ist von der Fahrgastentwicklung abhängig. Zu 2.: Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße Nach Prüfung der Sachlage hat das
Land - entgegen verbindlicher Aussagen in der Vergangenheit - nunmehr
mitgeteilt, dass zwischen den Baumaßnahmen an der A 661 und den städtischen
Bauvorhaben keine projektmäßigen Verknüpfungen und verfahrensrechtlichen
Abhängigkeiten bestehen. Auch verkehrstechnische Auswirkungen zwischen den
Maßnahmen von Land und Stadt seien nicht zu erwarten. Daher sieht das Land kein
Erfordernis mehr, ein Planfeststellungsverfahren für die städtischen Maßnahmen
in das eigene Verfahren für die A 661 zu integrieren. Der Magistrat wird somit das Baurecht herbeiführen.
Vor diesem Hintergrund wird ebenfalls geprüft, ob ein Antrag auf Unterlassung
der Planfeststellung möglich ist. Im Falle eines positiven Ergebnisses, wäre
ein solcher Antrag beim Land zu stellen. Verkehrsentlastung Bonames Aufgrund des fehlenden Baurechts kann die
Ortsrandstraße Bonames derzeit nicht umgesetzt werden. Das Baurecht wird durch
das Bebauungsplanverfahren Nr. 516 "Am Eschbachtal/Harheimer Weg"
geschaffen. Bau des 3. und 4. Gleises nach Bad
Vilbel Die DB Netz AG hat
im Streckenbereich vom Frankfurter Berg bis Berkersheim mit den Bauarbeiten
rechts der Bahnstrecke im gesamten Bereich begonnen. Derzeit wird der dort
vorhandene Einschnitt abgetragen und über ein Förderbandsystem am Bahnhof
Frankfurter Berg entsorgt. Im Bereich vom Einschnitt bis zur Stadtgrenze (in
Fahrtrichtung Bad Vilbel) wurden entsprechende Baustraßen angelegt. Aktuell
wird die temporäre Verstärkung (Behelfsbrücke über Bestandsbrücke) der
städtischen Brücke BW 007 zwischen Berkersheim und Harheim vorbereitet. Nach
Inbetriebnahme werden dann die Massentransporte im Einrichtungsverkehr zur
Erweiterung des Bahndammes erfolgen. Zu 3.: Der Magistrat bevorzugt auch weiterhin wohnortnahe
Park+Ride-Plätze gegenüber zielortnahen Angeboten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.09.2018, OM 3714