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Anordnung von Schrägparkplätzem im Goldbergweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 968 Betreff: Anordnung von Schrägparkplätzem im Goldbergweg Im fraglichen Abschnitt des Goldbergwegs verläuft auch eine Buslinie. Aus diesem Grund sollte hier eine Mindestfahrbahnbreite von mindestens 5 Meter verbleiben. Bei einer Restgehwegbreite von 1,50 Meter stünden für die Ausweisung von Stellplätzen lediglich 4 Meter zur Verfügung. Für die Einrichtung von Schrägparkplätzen ist jedoch eine Parktiefe von 4,85 Meter erforderlich. Aus diesem Grund kann der Anregung nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2011, OM 73

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