Anordnung von Schrägparkplätzem im Goldbergweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 968
Betreff: Anordnung von Schrägparkplätzem im Goldbergweg Im fraglichen Abschnitt des Goldbergwegs verläuft auch eine Buslinie. Aus diesem Grund sollte hier eine Mindestfahrbahnbreite von mindestens 5 Meter verbleiben. Bei einer Restgehwegbreite von 1,50 Meter stünden für die Ausweisung von Stellplätzen lediglich 4 Meter zur Verfügung. Für die Einrichtung von Schrägparkplätzen ist jedoch eine Parktiefe von 4,85 Meter erforderlich. Aus diesem Grund kann der Anregung nicht entsprochen werden.