Anordnung von Schrägparkplätzem im Goldbergweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST
968
Betreff: Anordnung von
Schrägparkplätzem im Goldbergweg Im fraglichen Abschnitt des Goldbergwegs
verläuft auch eine Buslinie. Aus diesem Grund sollte hier eine
Mindestfahrbahnbreite von mindestens 5 Meter verbleiben. Bei einer
Restgehwegbreite von 1,50 Meter stünden für die Ausweisung von Stellplätzen
lediglich 4 Meter zur Verfügung. Für die Einrichtung von Schrägparkplätzen ist
jedoch eine Parktiefe von 4,85 Meter erforderlich. Aus diesem Grund kann der Anregung nicht entsprochen
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 27.05.2011, OM 73