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Neugestaltung Eschersheimer Landstraße Bushaltestellen in Höhe der Stadtbahnstation "Am Lindenbaum" (Anschluss an M 201)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 967 Betreff: Neugestaltung Eschersheimer Landstraße Bushaltestellen in Höhe der Stadtbahnstation "Am Lindenbaum" (Anschluss an M 201) Die Bushaltestellen in Höhe der U-Bahn-Haltestelle "Am Lindenbaum" wurden als Nachtbushaltestellen (n3) ausgebaut. Die Haltestellen wurden nach den geltenden standardisierten Arbeits- und Regelplänen zur Barrierefreiheit der Stadt Frankfurt am Main hergestellt. Die Bordsteinhöhen von 22 Zentimetern entsprechen den Anforderungen des Landes und des Bundes an die Barrierefreiheit. Gemäß diesen Anforderungen ist ein Um- und Neubau von Bushaltestellen nur dann nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) förderfähig, wenn eine Bordsteinhöhe von 20 bis 25 Zentimeter eingehalten wird. Von dieser Regelung kann nur in zwingend fachlich begründeten Ausnahmen abgewichen werden. Die im Zickzack verlaufende Flächenmarkierung auf der Fahrbahn kennzeichnet nach den einschlägigen Regelwerken eine Sperrfläche für Bushaltstellen. Dem Kfz-Verkehr wird damit signalisiert, dass diese Fläche für Busse freizuhalten ist und keine Kraftfahrzeuge abgestellt werden dürfen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.02.2019, V 1152