Neugestaltung Eschersheimer Landstraße Bushaltestellen in Höhe der Stadtbahnstation "Am Lindenbaum" (Anschluss an M 201)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.05.2019, ST 967 Betreff: Neugestaltung Eschersheimer
Landstraße Bushaltestellen in Höhe der Stadtbahnstation "Am
Lindenbaum" (Anschluss an M 201) Die Bushaltestellen
in Höhe der U-Bahn-Haltestelle "Am Lindenbaum" wurden als Nachtbushaltestellen
(n3) ausgebaut. Die Haltestellen wurden nach den geltenden standardisierten
Arbeits- und Regelplänen zur Barrierefreiheit der Stadt Frankfurt am Main
hergestellt.
Die Bordsteinhöhen von 22
Zentimetern entsprechen den Anforderungen des Landes und des Bundes an die
Barrierefreiheit. Gemäß diesen Anforderungen ist ein Um- und Neubau von
Bushaltestellen nur dann nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
förderfähig, wenn eine Bordsteinhöhe von 20 bis 25 Zentimeter eingehalten wird.
Von dieser Regelung kann nur in zwingend fachlich begründeten Ausnahmen
abgewichen werden.
Die im Zickzack verlaufende
Flächenmarkierung auf der Fahrbahn kennzeichnet nach den einschlägigen
Regelwerken eine Sperrfläche für Bushaltstellen. Dem Kfz-Verkehr wird damit
signalisiert, dass diese Fläche für Busse freizuhalten ist und keine
Kraftfahrzeuge abgestellt werden dürfen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 14.02.2019, V
1152