Grenzmarkierung in der Julius-Brecht-Straße
Stellungnahme des Magistrats
Auch eine Grenzmarkierung um die Verkehrsinsel herum mittels Verkehrszeichen (VZ) 299 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) stellt eine Überbeschilderung dar, wie sie in der Stellungnahme des Magistrats (ST 1852) zur OM 6178 bereits erläutert wurde. Die vom Ortsbeirat geschilderte Situation ist jedoch nicht haltbar. Offenbar ist nicht jedem Fahrzeugführenden klar, dass auch hier das Halten am linken Fahrbahnrand ein Verstoß gegen die StVO darstellt. Deshalb wurde bereits im November eine Änderung im Bereich der Verkehrsinsel angeordnet. Das bisher schlecht einzusehende VZ 211 StVO "vorgeschriebene Fahrtrichtung" wird deutlich sichtbar an die Spitze an einer auf der "Südseite" der Verkehrsinsel neu zu markierenden Sperrfläche gesetzt. Dies sollte das illegale Parkverhalten auch im weiteren Verlauf der Verkehrsinsel unterbinden.