Kann an der Galluswarte ein dauerhafter Lebensmittelladen gebaut werden-
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 963
Betreff: Kann an der Galluswarte ein dauerhafter Lebensmittelladen gebaut werden- Der Magistrat kann die dauerhafte Genehmigung eines nicht mobilen Lebensmittelladens baurechtlich prüfen, sobald ein entsprechender Standort gefunden bzw. ein Bauantrag für eine Liegenschaft gestellt wurde. Die entsprechenden Voraussetzungen können nur im Einzelfall beurteilt werden. Aus Sicht des Magistrates existiert in dem angefragten Bereich derzeit kein geeigneter Standort. Nach der geplanten Umgestaltung des Bereiches der S-Bahn-Station Galluswarte könnte zukünftig eine geeignete Fläche zur Verfügung stehen. Derzeit ist jedoch noch nicht absehbar, wann die Umgestaltung vorgenommen wird und ob sich ein Standort tatsächlich realisieren lässt.