Sindlingen: Widerrechtliches Parken in der Edenkobener Straße verhindern
Stellungnahme des Magistrats
In der Edenkobener Straße befindet sich auf Seite der geraden Hausnummern kein Gehweg. Der Schulweg verläuft auf der Straßenseite mit den ungeraden Hausnummern und in der Hermann-Küster-Straße auf der südlichen Straßenseite, ohne die Edenkobener Straße zu queren. Die Hausnummer 8 grenzt direkt an die Einmündung Hermann-Küster-Straße. Im Bereich vom Eingang der Liegenschaft 8 bis zum 5-Meter-Raum kann ein Fahrzeug mit einer Länge von bis zu 5 Metern legal parken. Ein größeres Fahrzeug stünde verbotswidrig im Einmündungsbereich. Die genannte Behinderung der zu Fuß Gehenden muss sich auf das Queren der Edenkobener Straße beziehen. Der Bordstein ist hier auf Länge von 8 Metern (gesamter Kurvenradius) abgesenkt. Der Bereich liegt in einer Tempo 30-Zone, weshalb nur geringe Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Daher ist eine Markierung des 5-Meter-Raumes - anders als an der Einmündung Edenkobener Straße/Sindlinger Bahnstraße (außerhalb der Tempo 30-Zone) - nicht notwendig. Eine Absicherung kann nicht erfolgen, weil der Gehweg zu schmal ist. Die Städtische Verkehrspolizei hat bei einer Kontrolle am 4. Februar 2021 keine ordnungswidrig parkenden Fahrzeuge festgestellt. Da sich die Örtlichkeit im Außenbezirk der Städtischen Verkehrspolizei befindet, sind Kontrollen nur im Rahmen der allgemeinen Streife möglich. Aufgrund des hohen Beschwerdeaufkommens aus dem gesamten Stadtgebiet und die vielen verkehrlichen Schwerpunkte im Innenstadtbereich kann die Überwachungsintensität nicht erhöht werden.