Belastungen durch Funkanlagen in der Königsberger Straße, Tilsiter Straße u. a.
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2014, ST 958
Betreff: Belastungen durch Funkanlagen in der Königsberger Straße, Tilsiter Straße u. a. Vorbemerkungen: Ortsfeste Sendeanlagen, z.B. Mobilfunkbasisstationen, mit mehr als 10 Watt Ausgangsleistung, benötigen vor der Inbetriebnahme eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur. Die Standortbescheinigung weist die einzuhaltenden Sicherheitsabstände oder Bereiche sowohl zu jeder einzelnen Sendeantenne als auch zu dem gesamten Senderstandort aus. Die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur legt u.a. den Sicherheitsabstand und die Feldstärke der Sendeanlage fest. Grundlage für die Sicherheitsabstände sind die gültigen Personenschutzgrenzwerte. Die Abstände betragen im Bereich Mobilfunk in der Regel unter 10 m. Elektromagnetische Felder sind messtechnisch nur in einem aufwendigen Verfahren zu erfassen. Private Messungen mit einfachen Messegräten sind nicht aussagekräftig und zur Beurteilung einer möglichen Belastung nicht nutzbar. Der Magistrat hat dem Regierungspräsidium Darmstadt vorgeschlagen, den vom Ortsbeirat genannten Standort Königsberger Straße in Frankfurt am Main in das nächste Messprogramm der Bundesnetzagentur im Rahmen des EMF-Monitoring aufzunehmen. Zu Frage 1: Ja, die Mindestabstände werden eingehalten. Sofern die von der Bundesnetzagentur in der Standortbescheinigung festgelegten Sicherheitsabstände am Installationsort nicht eingehalten werden können, darf die betreffende Funkanlage den Betrieb nicht aufnehmen. Zu den Frage 2, 3 und 4: Die Zulassung von ortsfesten Sendeanlagen richtet sich nach der "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder". Wegen der Komplexität des Antragsverfahrens wird auf die Internetpräsentation der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) verwiesen. Dort stehen alle relevanten Unterlagen zum Herunterladen zur Verfügung. Basisstationen, die nicht höher als 10 m sind, sind bauordnungsrechtlich genehmigungsfrei, wenn die Antennen auf oder an bestehenden Gebäuden errichtet werden. Neuanlagen werden der Bauaufsichtsbehörde Frankfurt am Main angezeigt. Die Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur liegt für den angefragten Standort Königsberger Straße vor. Ab Inbetriebnahme wird die Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV durch das Regierungspräsidium Darmstadt überwacht.