Schilder für Vertragstoiletten aufstellen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST
953
Betreff: Schilder für
Vertragstoiletten aufstellen Der Magistrat ist bestrebt,
Hinweisschilder im öffentlichen Raum auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren,
um eine Übersichtlichkeit zu gewährleisten. Dadurch soll sichergestellt werden,
dass relevante Schilder wahrgenommen werden und nicht in einer Vielzahl von
unterschiedlichen Hinweisen untergehen. Es ist daher bei jeder Beschilderung
konkret zu prüfen, ob die jeweilige Information von wichtiger Bedeutung und
absolut notwendig ist. Am Mainufer besteht bereits eine einheitliche
Hinweisbeschilderung mit anthrazitfarbenen Schildern. Es ist grundsätzlich
denkbar, diese durch ein angegliedertes, kleines Schild mit einem WC und
Richtungspfeil zu ergänzen. Eine darüber hinausgehende Beschilderung wird vom
Magistrat nicht als zielführend erachtet. Bei der Toilette im Kartenverkauf der Primus-Linie
handelt es sich um ein sogenanntes Vertrags-WC. Das Betreiben von
Vertragstoiletten erfolgt stets durch den Eigentümer der Einrichtung. Der
Magistrat wird mit der Primus-Linie Kontakt aufnehmen und auf eine
Instandsetzung der Toilettenanlage hinwirken. Im Übrigen können solche
Vertragstoiletten selbstverständlich nur während der Öffnungszeiten der
jeweiligen Einrichtungen genutzt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 14.02.2017, OM 1270
Antrag vom
03.08.2017, OF
385/1
Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2045