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Schilder für Vertragstoiletten aufstellen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 953 Betreff: Schilder für Vertragstoiletten aufstellen Der Magistrat ist bestrebt, Hinweisschilder im öffentlichen Raum auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren, um eine Übersichtlichkeit zu gewährleisten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass relevante Schilder wahrgenommen werden und nicht in einer Vielzahl von unterschiedlichen Hinweisen untergehen. Es ist daher bei jeder Beschilderung konkret zu prüfen, ob die jeweilige Information von wichtiger Bedeutung und absolut notwendig ist. Am Mainufer besteht bereits eine einheitliche Hinweisbeschilderung mit anthrazitfarbenen Schildern. Es ist grundsätzlich denkbar, diese durch ein angegliedertes, kleines Schild mit einem WC und Richtungspfeil zu ergänzen. Eine darüber hinausgehende Beschilderung wird vom Magistrat nicht als zielführend erachtet. Bei der Toilette im Kartenverkauf der Primus-Linie handelt es sich um ein sogenanntes Vertrags-WC. Das Betreiben von Vertragstoiletten erfolgt stets durch den Eigentümer der Einrichtung. Der Magistrat wird mit der Primus-Linie Kontakt aufnehmen und auf eine Instandsetzung der Toilettenanlage hinwirken. Im Übrigen können solche Vertragstoiletten selbstverständlich nur während der Öffnungszeiten der jeweiligen Einrichtungen genutzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1270 Antrag vom 03.08.2017, OF 385/1 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2045