Schaffung eines Spielplatzes für die Kinder im östlichen Teil Berkersheims
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 94
Betreff: Schaffung eines Spielplatzes für die Kinder im östlichen Teil Berkersheims Für das Flurstück 9/0, Flur 5, Gemarkung 487 in Berkersheim besteht aktuell keine Planungsabsicht für einen Spielplatz. Die Flurstücke 11/1 und 12/1, Flur 9, Gemarkung 487 in Berkersheim liegen im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes B 907 Berkersheim Ost. Die beiden Flurstücke liegen im Übergangsbereich zwischen der bestehenden Ortslage und dem neu geplanten Wohngebiet. In diesem Bereich könnte künftig im Rahmen des städtebaulichen Konzeptes ein Standort für einen Kinderspielplatz lokalisiert werden.