Ballfangzaun am Wacholderweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.06.2015, ST 949 Betreff: Ballfangzaun am Wacholderweg Die Sportanlage Frankfurter Berg
besteht aus einem Kunstrasenplatz, einem Rasenplatz und einem Umkleide- und
Funktionsgebäude. Seit 01.01.1995 wird die Sportanlage durch die TSG 1957
Frankfurter Berg e.V. betreut. Der im Jahr 2010 fertiggestellte Kunstrasenplatz
liegt parallel zum Wacholderweg. Der genannte Ballfangzaun stellt an dieser
Stelle die äußere Umzäunung der Sportanlage dar. Aus Sicht der zuständigen
Fachämter wäre es baulich möglich, den alten Ballfangzaun abzubauen, einen
öffentlichen Fußweg entlang des Wacholderwegs zu schaffen und einen neuen
Ballfangzaun auf der Sportanlage zu errichten. Ein Zeitpunkt für eine mögliche Realisierung der
Maßnahme kann jedoch erst genannt werden, wenn die noch offenen Fragen zur
Finanzierung und Detailplanung geklärt sind. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.03.2015, OM 3924