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Ballfangzaun am Wacholderweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 949 Betreff: Ballfangzaun am Wacholderweg Die Sportanlage Frankfurter Berg besteht aus einem Kunstrasenplatz, einem Rasenplatz und einem Umkleide- und Funktionsgebäude. Seit 01.01.1995 wird die Sportanlage durch die TSG 1957 Frankfurter Berg e.V. betreut. Der im Jahr 2010 fertiggestellte Kunstrasenplatz liegt parallel zum Wacholderweg. Der genannte Ballfangzaun stellt an dieser Stelle die äußere Umzäunung der Sportanlage dar. Aus Sicht der zuständigen Fachämter wäre es baulich möglich, den alten Ballfangzaun abzubauen, einen öffentlichen Fußweg entlang des Wacholderwegs zu schaffen und einen neuen Ballfangzaun auf der Sportanlage zu errichten. Ein Zeitpunkt für eine mögliche Realisierung der Maßnahme kann jedoch erst genannt werden, wenn die noch offenen Fragen zur Finanzierung und Detailplanung geklärt sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3924

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