Ballfangzaun am Wacholderweg
Begründung
ST 882/13 In der Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013 (ST 882) wurde unter anderem aus Haushaltsgründen die etwaige Verlegung des Ballfangzauns des Sportgeländes im Wacholderweg abgelehnt. Zwischenzeitlich wurde der Wacholderweg grundlegend saniert, ohne dass eine Verbreiterung des Wacholderwegs oder eine Erneuerung des Zauns erfolgte. Dadurch hat der Zaun aufgrund der unzureichenden Straßenbreite weiter erheblichen Schaden erlitten, weitere kostspielige Reparaturen sind erforderlich.
Inhalt
Antrag vom 23.02.2015, OF 764/10
Betreff: Ballfangzaun am Wacholderweg Vorgang: ST 882/13 In der Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013 (ST 882) wurde unter anderem aus Haushaltsgründen die etwaige Verlegung des Ballfangzauns des Sportgeländes im Wacholderweg abgelehnt. Zwischenzeitlich wurde der Wacholderweg grundlegend saniert, ohne dass eine Verbreiterung des Wacholderwegs oder eine Erneuerung des Zauns erfolgte. Dadurch hat der Zaun aufgrund der unzureichenden Straßenbreite weiter erheblichen Schaden erlitten, weitere kostspielige Reparaturen sind erforderlich. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, im Wacholderweg zeitnah die Verlegung nebst Erneuerung des Zauns sowie die Einrichtung eines Fußweges vorzusehen. Dieser soll insbesondere dem Schutz der Kinder dienen, die die Kita, die Schule oder das Sportgelände aufsuchen.