Ballfangzaun am Wacholderweg
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
ST 882/13 In der Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013 (ST 882) wurde unter anderem aus Haushaltsgründen die etwaige Verlegung des Ballfangzauns des Sportgeländes im Wacholderweg abgelehnt. Zwischenzeitlich wurde der Wacholderweg grundlegend saniert, ohne dass eine Verbreiterung des Wacholderwegs oder eine Erneuerung des Zauns erfolgte. Dadurch hat der Zaun aufgrund der unzureichenden Straßenbreite weiter erheblichen Schaden erlitten, weitere kostspielige Reparaturen sind erforderlich.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2015, OF 764/10
Betreff: Ballfangzaun am Wacholderweg Vorgang: ST 882/13 In der Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013
(ST 882) wurde unter anderem aus Haushaltsgründen die etwaige Verlegung des
Ballfangzauns des Sportgeländes im Wacholderweg abgelehnt. Zwischenzeitlich
wurde der Wacholderweg grundlegend saniert, ohne dass eine Verbreiterung des
Wacholderwegs oder eine Erneuerung des Zauns erfolgte. Dadurch hat der Zaun
aufgrund der unzureichenden Straßenbreite weiter erheblichen Schaden erlitten,
weitere kostspielige Reparaturen sind erforderlich. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 10
beschließen: Der Magistrat wird gemäß
Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen
gebeten, im Wacholderweg zeitnah die Verlegung nebst Erneuerung des Zauns sowie
die Einrichtung eines Fußweges vorzusehen. Dieser soll insbesondere dem Schutz
der Kinder dienen, die die Kita, die Schule oder das Sportgelände aufsuchen. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.06.2013, ST 882
Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR
10 am 10.03.2015, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3924 2015
Die
Vorlage OF 764/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme