Parkplatzsituation in der City West entschärfen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST
946
Betreff: Parkplatzsituation
in der City West entschärfen Dem Magistrat ist die angespannte
Parkraumsituation in weiten Teilen der City West bekannt. Der hohe Parkdruck
resultiert aus der sich räumlich und zeitlich vielfältig überlagernden
Parkraumnachfrage der Anwohner, Beschäftigten, Kunden und Besucher des
Quartiers und seines Umfeldes. Die Studierenden der FOM Hochschule verschärfen
insbesondere durch die abendlichen Lehrveranstaltungen die Parkraumsituation
für die Anwohner zusätzlich. Das Stellplatzangebot der FOM Hochschule entspricht
den rechtlichen Vorgaben und wird auch entsprechend genutzt. Gleichwohl ist
erkennbar, dass die Nachfrage das Angebot übersteigt. Daher hat der Magistrat
mit Hinweis auf die angespannte Parkraumsituation Kontakt zur FOM Hochschule
aufgenommen. Diese hat zugesagt, sich in der Nachbarschaft nach weiteren fest
anmietbaren Parkmöglichkeiten umzusehen. Eine weitergehende
Einwirkungsmöglichkeit auf die FOM Hochschule hat der Magistrat nicht. Eine
Erweiterung des Gesamtangebots an Parkmöglichkeiten ist damit nicht verbunden,
wird aber auch zur Begrenzung des Verkehrsaufkommens nicht angestrebt. Als Parkraummanagementmaßnahme kommen in Bereichen
mit einem Mangel an privaten Stellplätzen und einem hohen Parkdruck durch
Gebietsfremde Parkprivilegien für Bewohner in Betracht. Die Einführung von
Parkraummanagementmaßnahmen ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn eine adäquate
Überwachung gewährleistet werden kann. Mit den vorhandenen Personalressourcen
kann eine räumliche Erweiterung von Bewohnerparkgebieten nur durch eine - nicht
zu empfehlende - Verminderung der Überwachungsintensität in bestehenden
Bewohnerparkgebieten realisiert werden. Durch die - im Vergleich zu anderen
kritisch belasteten Quartieren - relativ hohe Ausstattung mit privaten
Stellplätzen kann eine prioritäre Umsetzung von Bewohnerparken in der City West
derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 02.11.2015, OM 4638
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.02.2016, ST 232