Barrierefreie Nutzung aller Verkehrsmittel ermöglichen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.05.2019, ST 944 Betreff: Barrierefreie Nutzung aller
Verkehrsmittel ermöglichen Im Ortsbezirk 8 fahren vor allem
Busse des Busbündels A. Das Busbündel wird seit dem Fahrplanwechsel im Dezember
2012 von der Transdev Rhein-Main GmbH bedient; die Laufzeit des
Verkehrsvertrags endet im Dezember 2020. Da die beauftragten
Busverkehrsunternehmen - so seinerzeit auch Transdev - zum Neustart eines
Busbündels die meisten Fahrzeuge neu beschaffen, verkehren jetzt gegen Ende der
Vertragslaufzeit im Bündel A eher ältere Fahrzeuge. Auch wenn die (neuen)
Fahrzeuge beim Bündelstart im Dezember 2012 dem Stand der Technik entsprachen,
so war die Mitnahmemöglichkeit von e-Scootern seinerzeit noch keine
Voraussetzung gewesen. Das Bündel A wird erneut ausgeschrieben und Mitte
Dezember 2020 neu vergeben werden. Transdev wird an der aktuellen Busflotte des
Bündels A jedoch keine Um- oder Nachrüstungsmaßnahmen mehr vornehmen. Die
Fahrzeugvorgaben für die neuen Ausschreibungsunterlagen beinhalten die
e-Scooter-Tauglichkeit, sodass davon ausgegangen werden kann, dass ab Mitte
Dezember 2020 die Mitnahme in allen Fahrzeugen des Bündels möglich sein wird.
Es dient zur Kenntnis, dass von den 75 Bussen, mit denen Transdev das Busbündel
A derzeit betreibt, 32 Fahrzeuge sich zur Mitnahme eines e-Scooters eignen.
Zu 1.: Die morgendliche Zuteilung der Busse auf die
einzelnen Linien innerhalb eines Busbündels erfolgt dispositiv, d.h. es sind
nicht immer die gleichen Fahrzeuge, die eine bestimmte Linie oder bestimmte
Kurse auf einer Linie bedienen. In diesem Sinne wird es keine Buslinien im
Bündel A geben, die grundsätzlich geeignet oder ungeeignet für die Mitnahme
eines e-Scooters sind. Zu 2.: Wie oben bereits ausgeführt, wird der Betreiber
Transdev seine Busflotte für die kurze Restlaufzeit des Busbündels A nicht
nachrüsten. Es dient zur Kenntnis, dass mit dem bundesweit abgestimmten Erlass
vom März 2017 zwar die Bedingungen für die Mitnahme e‐Scooter in Linienbussen
im ÖPNV geregelt wurden und dass darüber hinaus auch die Empfehlung
ausgesprochen wurde, sowohl geeignete e-Scooter als auch geeignete Busse mit
einem "Siegel" (d.h. Piktogramm) zu kennzeichnen. Mit dem Erlass ist jedoch
keine Verpflichtung zur Nachrüstung derzeit nicht geeigneter, älterer Busse
verbunden. Zu 3.: Da - wie oben beschrieben - die Zuteilung der Busse
auf die Linien und einzelnen Kurse täglich neu erfolgt, kann die vom Ortsbeirat
angeregte Fahrgastinformation nicht erfolgen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 21.02.2019, V
1185