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Barrierefreie Nutzung aller Verkehrsmittel ermöglichen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 944 Betreff: Barrierefreie Nutzung aller Verkehrsmittel ermöglichen Im Ortsbezirk 8 fahren vor allem Busse des Busbündels A. Das Busbündel wird seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2012 von der Transdev Rhein-Main GmbH bedient; die Laufzeit des Verkehrsvertrags endet im Dezember 2020. Da die beauftragten Busverkehrsunternehmen - so seinerzeit auch Transdev - zum Neustart eines Busbündels die meisten Fahrzeuge neu beschaffen, verkehren jetzt gegen Ende der Vertragslaufzeit im Bündel A eher ältere Fahrzeuge. Auch wenn die (neuen) Fahrzeuge beim Bündelstart im Dezember 2012 dem Stand der Technik entsprachen, so war die Mitnahmemöglichkeit von e-Scootern seinerzeit noch keine Voraussetzung gewesen. Das Bündel A wird erneut ausgeschrieben und Mitte Dezember 2020 neu vergeben werden. Transdev wird an der aktuellen Busflotte des Bündels A jedoch keine Um- oder Nachrüstungsmaßnahmen mehr vornehmen. Die Fahrzeugvorgaben für die neuen Ausschreibungsunterlagen beinhalten die e-Scooter-Tauglichkeit, sodass davon ausgegangen werden kann, dass ab Mitte Dezember 2020 die Mitnahme in allen Fahrzeugen des Bündels möglich sein wird. Es dient zur Kenntnis, dass von den 75 Bussen, mit denen Transdev das Busbündel A derzeit betreibt, 32 Fahrzeuge sich zur Mitnahme eines e-Scooters eignen. Zu 1.: Die morgendliche Zuteilung der Busse auf die einzelnen Linien innerhalb eines Busbündels erfolgt dispositiv, d.h. es sind nicht immer die gleichen Fahrzeuge, die eine bestimmte Linie oder bestimmte Kurse auf einer Linie bedienen. In diesem Sinne wird es keine Buslinien im Bündel A geben, die grundsätzlich geeignet oder ungeeignet für die Mitnahme eines e-Scooters sind. Zu 2.: Wie oben bereits ausgeführt, wird der Betreiber Transdev seine Busflotte für die kurze Restlaufzeit des Busbündels A nicht nachrüsten. Es dient zur Kenntnis, dass mit dem bundesweit abgestimmten Erlass vom März 2017 zwar die Bedingungen für die Mitnahme e‐Scooter in Linienbussen im ÖPNV geregelt wurden und dass darüber hinaus auch die Empfehlung ausgesprochen wurde, sowohl geeignete e-Scooter als auch geeignete Busse mit einem "Siegel" (d.h. Piktogramm) zu kennzeichnen. Mit dem Erlass ist jedoch keine Verpflichtung zur Nachrüstung derzeit nicht geeigneter, älterer Busse verbunden. Zu 3.: Da - wie oben beschrieben - die Zuteilung der Busse auf die Linien und einzelnen Kurse täglich neu erfolgt, kann die vom Ortsbeirat angeregte Fahrgastinformation nicht erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.02.2019, V 1185

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