Verbesserte Verkehrsüberwachung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die Städtische Verkehrspolizei ist an die Vorgaben des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport zur "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden" gebunden. Gemäß dem Erlass sind Geschwindigkeitsüberschreitungen von nicht mehr als 5 km/h als unbedeutende Ordnungswidrigkeiten zu werten und von einer weiteren Verfolgung ist abzusehen. Der Anregung kann somit nicht entsprochen werden. Der Bundesrat hat in seinem Beschluss "Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" vom 14.02.2020 das bestehende Bußgeldniveau insgesamt als zu niedrig eingestuft und erhofft sich mit der Anhebung der Regelsätze positiven Einfluss auf das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmenden zu nehmen.