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Nicht alles ist förderwürdig

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Im Rahmen des Förderprogramms "Bürgerengagement für den Klimaschutz" wurden folgende zwei Förderanträge vom Magistrat - Energiereferat - abgelehnt: Förderantrag "Stadtwandeln in Frankfurt am Main" Hauptursache für Ablehnung: Antragsteller mit verbindlichem Projektstarttermin hat den Förderantrag zu kurzfristig beim Energiereferat eingereicht. In der Konsequenz ist die Höhe der förderfähigen Kosten deutlich geringer ausgefallen als vom Antragsteller erwartet. Der Antragsteller hat nach Abwägung von Aufwand/Nutzen für sich entschieden, seinen Förderantrag zurückzuziehen. Dementsprechend ist eine Beurteilung mit Hilfe der Bewertungsmatrix durch das Energiereferat nicht mehr erfolgt. Förderantrag "Frankfurter Garten Aquaponik" Hauptursache für Ablehnung: Antragsteller hat mit der eingereichten Projektbeschreibung die Förderkriterien der Richtlinie inhaltlich nicht ausreichend erfüllt: Laut Bewertungsmatrix hat das Projekt 42 von 100 möglichen Punkten erreicht. Insbesondere die Kriterien der "Umsetzbarkeit" und "Übertragbarkeit" sind kaum erfüllt; hinzukommen deutliche Schwachstellen bei den Kriterien "Nachbarschaft" und "CO2-Einsparung/Ausbau EE". Ergänzend hierzu der Auszug aus der schriftlichen Absage: "Sie haben uns ein spannendes Projekt beschrieben, das in unterschiedlichen Aspekten positive Effekte aufweisen kann (wie etwa Luftreinhaltung, Umweltschutz, Artenschutz, Klimaanpassung etc.). Was allerdings die in unserer Förderrichtlinie unter Punkt 4 aufgeführten Bewertungskriterien konkret angeht, hat unsere Prüfung ergeben, dass Ihr Projekt nicht die erforderliche Punktzahl erreicht hat und wir Ihnen somit leider keine Beihilfe aus dem Energiereferat gewähren können." zu 3 (Stand: 11.11.2020): Von den 7 damals noch nicht abgeschlossenen Projekten konnten mittlerweile 6 Projekte umgesetzt werden, sowohl was das Klimaschutzvorhaben als auch was das Verwaltungsverfahren (Prüfung des Verwendungsnachweises) anbelangt. Das siebte Projekt ("Werkstatt-Kurse für Holzreparaturen und Upcycling") wird laut Antragsteller bis 30. November 2020 umgesetzt. Der dazugehörige Verwendungsnachweis ist am 31. Dezember 2020 fällig.

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