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Griesheim: Verkehrssicherheit an der Einmündung der Eichenstraße in die Lärchenstraße erhöhen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat sich vor Ort ein Bild von der Lage verschafft und festgestellt, dass sich die Sichtbedingungen nicht von einer Vielzahl anderer Kreuzungsbereiche im Stadtgebiet unterscheiden. Es ist den Verkehrsteilnehmenden hier durchaus zumutbar, sich unter vorsichtigem Annähern und unter Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht gemäß der §§ 1 und 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO), in den Querverkehr einzureihen. Ist eine unübersichtliche Verkehrssituation gegeben, so darf sich der Verkehrsteilnehmende vorsichtig in den öffentlichen Straßenverkehr hineintasten, bis er die Übersicht hat. Hierbei gilt der Grundsatz (§ 1 StVO), dass alle Verkehrsteilnehmenden sich so zu verhalten haben, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Der Magistrat kann der Anregung, einen Verkehrsspiegel aufzustellen, daher nicht entsprechen. Die Verkehrssicherheit in diesem Bereich kann durch eine bessere Sichtbeziehung erhöht werden. Daher wird der Magistrat in der Lärchenstraße im südwestlichen und südöstlichen Ausfahrtsbereich der Eichenstraße Verkehrszeichen (Verkehrszeichen 314 mit Zusatzzeichen 1024-10 StVO) aufstellen. Diese Beschilderung weist Parkplätze für Personenkraftwagen aus, gewerblichen Fahrzeuge - wie zum Beispiel LKWs oder Sprinter - dürfen in diesem Bereich somit nicht mehr abgestellt werden.

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