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Deutlichere Beschilderung an der Kreuzung Goetzstraße/Willmannstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 937

Betreff: Deutlichere Beschilderung an der Kreuzung Goetzstraße/Willmannstraße Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass das Verkehrszeichen 220-20 Straßenverkehrsordnung (Einbahnstraße) gegenüber der Einmündung in der Willmannstraße aufgestellt wird. Zusätzlich wird ein zweites Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt) in der Willmannstraße aufgestellt.

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