Deutlichere Beschilderung an der Kreuzung Goetzstraße/Willmannstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST
937
Betreff: Deutlichere
Beschilderung an der Kreuzung Goetzstraße/Willmannstraße Der Anregung wird dahingehend
entsprochen, dass das Verkehrszeichen 220-20 Straßenverkehrsordnung
(Einbahnstraße) gegenüber der Einmündung in der Willmannstraße aufgestellt
wird. Zusätzlich wird ein zweites Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt) in
der Willmannstraße aufgestellt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.02.2018, OM 2746