Deutlichere Beschilderung an der Kreuzung Goetzstraße/Willmannstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 937
Betreff: Deutlichere Beschilderung an der Kreuzung Goetzstraße/Willmannstraße Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass das Verkehrszeichen 220-20 Straßenverkehrsordnung (Einbahnstraße) gegenüber der Einmündung in der Willmannstraße aufgestellt wird. Zusätzlich wird ein zweites Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt) in der Willmannstraße aufgestellt.