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Deutlichere Beschilderung an der Kreuzung Goetzstraße/Willmannstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 937 Betreff: Deutlichere Beschilderung an der Kreuzung Goetzstraße/Willmannstraße Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass das Verkehrszeichen 220-20 Straßenverkehrsordnung (Einbahnstraße) gegenüber der Einmündung in der Willmannstraße aufgestellt wird. Zusätzlich wird ein zweites Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt) in der Willmannstraße aufgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2746

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