Wann setzt der Magistrat seine Ankündigungen endlich um? hier: Fußgängerzone Schärfengäßchen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht der Anregung. Grundsätzlich wird für ein Einziehungs- beziehungsweise Teileinziehungsverfahren ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten angesetzt. Das Teileinziehungsverfahren für das Schärfengäßchen wurde im August 2021 angestoßen, die Ankündigung wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Nachdem es hierzu keine Einwendungen gegeben hat, wird jetzt die eigentliche Teileinziehung veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt muss erneut eine Frist für mögliche Widersprüche eingehalten werden. Der Magistrat geht davon aus, dass das Teileinziehungsverfahren im ersten Halbjahr 2022 abgeschlossen sein wird, so dass die Umwandlung in eine Fußgängerzone dann umgesetzt werden kann.