Verpachtung des Landschaftsschutzgebietes Rebstockpark an die Messe Frankfurt GmbH
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 931
Betreff: Verpachtung des Landschaftsschutzgebietes Rebstockpark an die Messe Frankfurt GmbH Zu Frage 1: Der Schadensumfang steht in direktem Zusammenhang mit dem Witterungsverlauf. Nach periodisch ausgiebigen Niederschlägen sind die Flurschäden erfahrungsgemäß erheblicher. Zu Frage 2.: Die Messe Frankfurt am Main GmbH ist vertraglich zur Schadensbehebung verpflichtet. Zu Frage 3.: Eine Nutzungseinschränkung aufgrund von Witterungsverläufen bzw. Vernässungen ist vertraglich nicht vorgesehen. Das Gelände steht der Messe GmbH ganzjährig ohne Einschränkungen zur Verfügung.