Verkehrsberuhigter Bereich in der Zanderstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST
930
Betreff: Verkehrsberuhigter
Bereich in der Zanderstraße Zu 1.: Die Zanderstraße sowie die Stichlingstraße erfüllen
die baulichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten
Bereichs. Zu 2.: Die Verkehrsflächen unterscheiden sich durch ihren
Ausbau deutlich von anderen Straßen. In einem verkehrsberuhigten Bereich ist weiterhin
Kraftfahrzeugverkehr zulässig, jedoch mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit
und unter besonderer Beachtung der gegenseitigen Rücksichtnahme aller
Verkehrsteilnehmer untereinander. Geparkt werden darf nur in gekennzeichneten
Bereichen. In beiden Straßen ist dafür die Parkbucht für senkrechtes Parken
vorgesehen. Diese Plätze sollten noch deutlicher gekennzeichnet werden.
Ansonsten ist überall das Halten sowie Be- und Entladen zulässig. Für ein ungestörtes Kinderspielen
steht auch Platz zwischen den beiden Straßen zu Verfügung.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 07.06.2011, V 50