Verkehrsberuhigter Bereich in der Zanderstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 930
Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Zanderstraße Zu
- : Die Zanderstraße sowie die Stichlingstraße erfüllen die baulichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs. Zu 2.: Die Verkehrsflächen unterscheiden sich durch ihren Ausbau deutlich von anderen Straßen. In einem verkehrsberuhigten Bereich ist weiterhin Kraftfahrzeugverkehr zulässig, jedoch mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit und unter besonderer Beachtung der gegenseitigen Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer untereinander. Geparkt werden darf nur in gekennzeichneten Bereichen. In beiden Straßen ist dafür die Parkbucht für senkrechtes Parken vorgesehen. Diese Plätze sollten noch deutlicher gekennzeichnet werden. Ansonsten ist überall das Halten sowie Be- und Entladen zulässig. Für ein ungestörtes Kinderspielen steht auch Platz zwischen den beiden Straßen zu Verfügung.