.Verkehrsberuhigter Bereich. der Zanderstraße
Begründung
Bereich" der Zanderstraße Die Zanderstraße weist einen ausgewiesenen "verkehrsberuhigten Bereich" (Verkehrszeichen 325) auf, das bedeutet, dass Kinderspiele auf diesem Abschnitt der Straße möglich sein sollten. Dieser Abschnitt der Straße kann aufgrund der Parksituation und der Räumlichkeiten nicht von Kindern zum Spielen genutzt werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob der Abschnitt der Zanderstraße die gesetzlichen Anforderungen eines "verkehrsberuhigten Bereich" erfüllt und 2. welche Maßnahmen ergriffen werden müssten den Abschnitt der Straße in einen "verkehrsberuhigten Bereich" umzugestalten. Begründung: Etliche Mütter und Väter haben sich darüber beklagt, dass der ausgewiesene "verkehrsberuhigte Bereich" nicht für Kinderspiele genutzt werden kann, da der vor allem als Parkmöglichkeit für die Besucher der angrenzenden Lokale genutzt wird.