Zebrastreifen vor der neuen Berkersheimer Schule
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die Anlage eines Fußgängerüberweges ist in Tempo 30-Zonen gemäß der "Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ 2001) grundsätzlich entbehrlich. Ausnahmen können jedoch in der Form bestehen, dass eine Mindestanzahl von zu Fuß Gehenden und Fahrzeugen erreicht werden muss. Daher hat der Magistrat eine Verkehrszählung in diesem Bereich in die Wege geleitet. Das Resultat liegt bisher noch nicht vor. Erst wenn das Ergebnis der Verkehrszählung vorliegt, wird über die Einrichtung eines Fußgängerüberweges entschieden.