Fußgängerüberweg für die neue Berkersheimer Grundschule
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die Verkehrszahlen wurden erhoben. Gemäß der Richtlinie zur Einrichtung für Fußgängerüberwege (R-FGÜ) werden die Fahrzeugzahlen und die Anzahl der zu Fuß Gehenden miteinander verglichen. Für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges vor Schulen muss ein bestimmtes Verhältnis von Fahrzeugen und Fuß Gehenden vorliegen. Die Prüfzeiten orientieren sich an der Schulzeit. Es wurden mehrere Messungen in der Straße "In den Gräben" durchgeführt. Sowohl morgens, als auch mittags, bzw. nachmittags, war das Aufkommen von zu Fuß Gehenden gegenüber dem von Fahrzeugen zu gering. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden.