Parkverbot im Kreuzungsbereich Ronneburgstraße/Hoherodskopfstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST
92
Betreff: Parkverbot im
Kreuzungsbereich Ronneburgstraße/Hoherodskopfstraße Generell besteht im
Kreuzungsbereich laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ein Haltverbot. Im
weiteren Verlauf der Hoherodskopfstraße ist ein Haltverbot beschildert.
Auf dem Schulweg in der
Hoherodskopfstraße befinden sich bereits die Verkehrszeichen 136 StVO (Kinder).
Dieser verläuft laut Schulwegplan von der Ronneburgstraße ausgehend auf der
rechten Seite der Hoherodskopfstraße. Die Ronneburgstraße muss dazu an der
betroffenen Stelle nicht überquert werden. Es ist deshalb nicht notwendig, hier
zusätzlich zu den Lichtsignalanlagen an der Gießener Straße und der Homburger
Landstraße einen Fußgängerüberweg einzurichten. Der Kreuzungsbereich liegt in einem Bereich mit nur
geringer Überwachungsdichte, weshalb dort nur sehr vereinzelt die Parkverstöße
geahndet werden können. Die Städtische Verkehrspolizei kann aus personellen
Gründen eine Überwachung, welche geeignet wäre, das ordnungswidrige Parken zu
unterbinden, nicht leisten. Der Einmündungsbereich der Hoherodskopfstraße wurde
im Bereich der Gehwege mit einem Blindenleitsystem versehen, um die
Aufmerksamkeit auf den Fußverkehr im Allgemeinen und auf körperlich
eingeschränkte Personen im Besonderen zu erhöhen. Aufgrund der geringen Gehwegbreite sind im Bereich
der Hoherodskopfstraße keine Poller möglich. Für größere bauliche Maßnahmen in der
Ronneburgstraße sind gegebenenfalls planerische und finanzielle Voraussetzungen
zu schaffen, die einen zeitlichen Vorlauf benötigen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.09.2018, OM 3713