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Parkverbot im Kreuzungsbereich Ronneburgstraße/Hoherodskopfstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 92 Betreff: Parkverbot im Kreuzungsbereich Ronneburgstraße/Hoherodskopfstraße Generell besteht im Kreuzungsbereich laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ein Haltverbot. Im weiteren Verlauf der Hoherodskopfstraße ist ein Haltverbot beschildert. Auf dem Schulweg in der Hoherodskopfstraße befinden sich bereits die Verkehrszeichen 136 StVO (Kinder). Dieser verläuft laut Schulwegplan von der Ronneburgstraße ausgehend auf der rechten Seite der Hoherodskopfstraße. Die Ronneburgstraße muss dazu an der betroffenen Stelle nicht überquert werden. Es ist deshalb nicht notwendig, hier zusätzlich zu den Lichtsignalanlagen an der Gießener Straße und der Homburger Landstraße einen Fußgängerüberweg einzurichten. Der Kreuzungsbereich liegt in einem Bereich mit nur geringer Überwachungsdichte, weshalb dort nur sehr vereinzelt die Parkverstöße geahndet werden können. Die Städtische Verkehrspolizei kann aus personellen Gründen eine Überwachung, welche geeignet wäre, das ordnungswidrige Parken zu unterbinden, nicht leisten. Der Einmündungsbereich der Hoherodskopfstraße wurde im Bereich der Gehwege mit einem Blindenleitsystem versehen, um die Aufmerksamkeit auf den Fußverkehr im Allgemeinen und auf körperlich eingeschränkte Personen im Besonderen zu erhöhen. Aufgrund der geringen Gehwegbreite sind im Bereich der Hoherodskopfstraße keine Poller möglich. Für größere bauliche Maßnahmen in der Ronneburgstraße sind gegebenenfalls planerische und finanzielle Voraussetzungen zu schaffen, die einen zeitlichen Vorlauf benötigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3713

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