Parkverbot im Kreuzungsbereich Ronneburgstraße/Hoherodskopfstraße
Begründung
Ronneburgstraße/Hoherodskopfstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, im sehr engen und unübersichtlichen Kreuzungsbereich Hoherodskopfstraße/ Ronneburgstraße das Halteverbot und das sichere Queren der Straße für Fußgänger durch Poller oder andere angemessene Maßnahmen durchsetzen zu lassen. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist in seiner Funktion als Schulweg zu sichern. Unabhängig davon gibt es nachvollziehbare Hinweise von Verkehrsteilnehmern, die das wilde und rücksichtslose Parken an dieser Stelle insgesamt als zu gefährlich und als zu vermeiden einschätzen.
Inhalt
Antrag vom 22.07.2018, OF 560/10
Betreff: Parkverbot im Kreuzungsbereich Ronneburgstraße/Hoherodskopfstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, im sehr engen und unübersichtlichen Kreuzungsbereich Hoherodskopfstraße/ Ronneburgstraße das Halteverbot und das sichere Queren der Straße für Fußgänger durch Poller oder andere angemessene Maßnahmen durchsetzen zu lassen. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist in seiner Funktion als Schulweg zu sichern. Unabhängig davon gibt es nachvollziehbare Hinweise von Verkehrsteilnehmern, die das wilde und rücksichtslose Parken an dieser Stelle insgesamt als zu gefährlich und als zu vermeiden einschätzen.Beratung im Ortsbeirat: 10