Hortplätze in Nied
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST
929
Betreff: Hortplätze in
Nied Zu 1.) Es gibt stadtweit einheitliche Kriterien für die
Vergabe von Betreuungsplätzen. Diese sind festgeschrieben in der Broschüre
"Verfahren zur Aufnahme von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Frankfurt am
Main". Unsere sogenannten Frankfurter Vergabekriterien sind trägerübergreifend
und gelten für alle Frankfurter Betreuungseinrichtungen gleichermaßen. Die im
kindernetfrankfurt vorgemerkten Kinder, die nach den Frankfurter Kriterien
höchste Betreuungspriorität haben, erhalten, unabhängig vom Datum der
Vormerkung, prioritär einen Betreuungsplatz. Dazu zählen zum Beispiel Kinder
von Alleinerziehenden, Berufstätigen oder Menschen, die sich in der Ausbildung
befinden. Auch die
Gruppenzusammensetzung, wie zum Beispiel das Alter und das Geschlecht der
Kinder, sind relevant für die Einrichtungen. Die letztendliche Entscheidung
über eine Aufnahme obliegt unter Beachtung der Vergabekriterien bei den
Einrichtungen selbst. Zu 2.) Die Einrichtung "Internationale Kita Brunnenpfad"
des Trägers ASB-Lehrerkooperative ist ein reiner Kindergarten mit 40 Plätzen
für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt. Einen Hort gibt es in dieser
Einrichtung nicht. Daher
müssen Eltern aus dieser Einrichtung, die einen Hortplatz benötigen, ihre
Kinder in anderen Einrichtungen vormerken lassen. Im Schulbezirk Friedrich-List-Schule, in dem die
Kita Brunnenpfad liegt, gibt es 3 Einrichtungen mit Angeboten für
Grundschulkinder: -
Kinderzentrum Therese-Herger-Anlage (Träger: Kita Frankfurt) - Kita Kunterbunt (Träger:
evangelische Gemeinde Nied) - Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) an der
Friedrich-List-Schule (Träger: evangelische Gemeinde Nied) In den beiden erstgenannten Einrichtungen gibt es
neben dem Hort auch einen Kindergarten in der Einrichtung. Entsprechend der
o.g. Kriterien können diese Einrichtungen Hortplätze vorrangig an Kinder die
den eigenen Kindergarten besuchen vergeben. Allerdings nur bei gleicher
Bewertungslage aller weiteren Kriterien. D.h. z.B. dass ein Kind aus der Kita Brunnenpfad,
dessen Eltern erwerbstätig sind, insofern "benachteiligt" ist, dass ein Kind
aus einer Einrichtung mit Kindergarten- und Hortangebot, dessen Eltern
ebenfalls erwerbstätig sind, vorrangig in den Hort aufgenommen werden kann.
Liegt diese "gleiche
Bewertungslage" nicht vor (z.B. Kind Brunnenpfad = Eltern erwerbstätig; Kind
aus der eigenen Einrichtung = Eltern nicht erwerbstätig) müsste das Kind aus
der Einrichtung Brunnenpfad vorrangig aufgenommen werden. Zu 3.) Diese Frage kann der Magistrat nicht beantworten.
Bei einer Rückfrage in der
Einrichtung Brunnenpfad konnten die dortigen Mitarbeiter keine valide
Einschätzung hierzu abgeben, da ihnen diese Informationen nicht von allen
Eltern gegeben wurden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 03.05.2016, V 10