Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Hortplätze in Nied

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 929 Betreff: Hortplätze in Nied Zu 1.) Es gibt stadtweit einheitliche Kriterien für die Vergabe von Betreuungsplätzen. Diese sind festgeschrieben in der Broschüre "Verfahren zur Aufnahme von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Frankfurt am Main". Unsere sogenannten Frankfurter Vergabekriterien sind trägerübergreifend und gelten für alle Frankfurter Betreuungseinrichtungen gleichermaßen. Die im kindernetfrankfurt vorgemerkten Kinder, die nach den Frankfurter Kriterien höchste Betreuungspriorität haben, erhalten, unabhängig vom Datum der Vormerkung, prioritär einen Betreuungsplatz. Dazu zählen zum Beispiel Kinder von Alleinerziehenden, Berufstätigen oder Menschen, die sich in der Ausbildung befinden. Auch die Gruppenzusammensetzung, wie zum Beispiel das Alter und das Geschlecht der Kinder, sind relevant für die Einrichtungen. Die letztendliche Entscheidung über eine Aufnahme obliegt unter Beachtung der Vergabekriterien bei den Einrichtungen selbst. Zu 2.) Die Einrichtung "Internationale Kita Brunnenpfad" des Trägers ASB-Lehrerkooperative ist ein reiner Kindergarten mit 40 Plätzen für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt. Einen Hort gibt es in dieser Einrichtung nicht. Daher müssen Eltern aus dieser Einrichtung, die einen Hortplatz benötigen, ihre Kinder in anderen Einrichtungen vormerken lassen. Im Schulbezirk Friedrich-List-Schule, in dem die Kita Brunnenpfad liegt, gibt es 3 Einrichtungen mit Angeboten für Grundschulkinder: - Kinderzentrum Therese-Herger-Anlage (Träger: Kita Frankfurt) - Kita Kunterbunt (Träger: evangelische Gemeinde Nied) - Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) an der Friedrich-List-Schule (Träger: evangelische Gemeinde Nied) In den beiden erstgenannten Einrichtungen gibt es neben dem Hort auch einen Kindergarten in der Einrichtung. Entsprechend der o.g. Kriterien können diese Einrichtungen Hortplätze vorrangig an Kinder die den eigenen Kindergarten besuchen vergeben. Allerdings nur bei gleicher Bewertungslage aller weiteren Kriterien. D.h. z.B. dass ein Kind aus der Kita Brunnenpfad, dessen Eltern erwerbstätig sind, insofern "benachteiligt" ist, dass ein Kind aus einer Einrichtung mit Kindergarten- und Hortangebot, dessen Eltern ebenfalls erwerbstätig sind, vorrangig in den Hort aufgenommen werden kann. Liegt diese "gleiche Bewertungslage" nicht vor (z.B. Kind Brunnenpfad = Eltern erwerbstätig; Kind aus der eigenen Einrichtung = Eltern nicht erwerbstätig) müsste das Kind aus der Einrichtung Brunnenpfad vorrangig aufgenommen werden. Zu 3.) Diese Frage kann der Magistrat nicht beantworten. Bei einer Rückfrage in der Einrichtung Brunnenpfad konnten die dortigen Mitarbeiter keine valide Einschätzung hierzu abgeben, da ihnen diese Informationen nicht von allen Eltern gegeben wurden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.05.2016, V 10

Verknüpfte Vorlagen